Bundesgesetzblatt

Teil I
  
2024Ausgegeben zu Bonn am 15. August 2024Nr. 261
  

  (Anlage)
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09.08.2024Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt (Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung - KrWoFGV)
  FNA: neu: 240-1-2
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