Bundesgesetzblatt

Teil I
  
2024Ausgegeben zu Bonn am 23. Oktober 2024Nr. 312
  

  (Anlage)
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18.10.2024Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 - RBSFV 2025)
  FNA: neu: 860-12-1-12; 860-12; 860-12-1-11
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