Dokumentation von Gesetzen und Verordnungen

LexXpress publiziert Normtexte des deutschen Bundesrechts (Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Anordnungen, Erlasse etc.). LexXpress erstellt konsolidierte Textfassung, die sich aus der ursprünglich verkündeten Fassung (Stammgesetz oder -verordnung) und den an dieser vorgenommenen Änderungen ergibt. Dabei werden die jeweiligen Fassungen auch versioniert, so dass auch außer Kraft getretene oder noch nicht in Kraft getretene Fassungen recherchiert werden können.
Neufassungen von Gesetzes- und Verordnungstexten, wie sie gelegentlich im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht werden, werden mit der Fundstelle nachgewiesen und auch textlich dokumentiert. Zu beachten ist aber, dass diese Fassungen keine Rechtskraft besitzen. Maßgeblich ist allein der Text, der sich aus der Ursprungsfassung und den nachfolgend daran vorgenommenen Änderungen ergibt (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 4/62 und 2 BvL 19/62). Einzige Ausnahme sind Neufassung mit textlichen Änderungen, die in der Ermächtigung ausdrücklich legitimiert sind. FestgestellFehler in Neubekanntmachungen werden korrigiert.

Gesetze und Verordnungen werden umgehend, d.h. in der Regel noch am Tage der Verkündung, aktualisiert, sobald eine Änderung im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet wurde. Auch die Änderungsgesetze werden im Volltext erfasst und mit den Stammgesetzen verlinkt, so dass jede ausgeführte Änderung anhand des Gesetzestextes kontrolliert werden kann. Derzeit sind alle Änderungsvorschriften seit dem 1. Januar 1989 dokumentiert. Dagegen werden das Bundesgesetzblatt Teil II (enthält Vertragsgesetze und Völkerrechtliche Vereinbarungen) und der Bundesanzeiger derzeit nur in Einzelfällen im Volltext erfasst.

Eine Vorschrift wird nur dann als außer Kraft getreten gekennzeichnet, wenn es eine entsprechende Aufhebungsvorschrift gibt. Formatierungen (Tabellen, Zeilenumbrüche, Silbentrennungen, Einrückungen etc.) werden nur übernommen, wenn sie zum Textverständnis oder zur Formatierung erforderlich sind.

Dokumentation von Gerichtsentscheidung

Gerichtsentscheidungen werden bei LexXpress in der vom Gericht selbst veröffentlichten Textfassung dokumentiert. Dies trifft z.B. für die neuen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte (Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) und des Europäischen Gerichtshofs zu. Ansonsten werden von uns amtliche Entscheidungssammlungen ausgewertet. Zusätzlich werden Entscheidungen aufgenommen, die an anderer Stelle publiziert wurden. Die Übereinstimmung dieser Entscheidungstexte mit dem Wortlaut des Originals wird dabei nicht überprüft. LexXpress übernimmt deshalb für die Richtigkeit der wiedergegebenen Entscheidungestexte keine Gewähr.

Gerichtsentscheidungen sind derzeit nicht für eine Recherche freigegeben, da das Bundesverfassungsgericht, die obersten Bundesgerichte und die meisten anderen deutschen Gerichte auf ihren Webseiten eine kommerzielle Verwertung der von ihnen veröffentlichten Entscheidungen untersagen.