Automatisierte Konsolidierung von Gesetzen

Die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und anderen bundesrechtlichen Vorschriften erfolgt durch die elektronische Verkündung von Gesetzblättern im PDF-Format auf der Website https://www.recht.bund.de. Diese Website wird vom Bundesministerium der Justiz und dem untergeordneten Bundesamt für Justiz betrieben.

Änderungstechnik

Bei der Gesetzgebung findet in Deutschland die sogenannte "Änderungstechnik" Anwendung. Dabei werden zuvor verkündete Stammgesetze und -verordnungen in Änderungsgesetzen und -verordnungen geändert. Nur knapp die Hälfte des deutschen Bundesrechts sind Stammnormen, der größere Anteil sind Änderungsnormen.

“Heizungsgesetz“

Das im Sommer 2023 viel diskutierte sogenannte „Heizungsgesetz“ war beispielsweise keine Stammvorschrift sondern eine Änderungsvorschrift mit dem amtlichen Titel „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“. Geändert wurden einige Gesetze, insbesondere das schon jahrelang in Kraft befindliche „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ („Gebäudeenergiegesetz“).

Konsolidierung

Unter „Konsolidierung“ versteht man den Vorgang, bei dem die einzelnen Änderungsvorschriften eines Änderungsgesetzes in die Stammgesetze eingearbeitet werden. Dabei ist natürlich sowohl auf den genauen Wortlaut der Änderungsvorschrift als auch auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung zu achten, damit eine korrekte neue Fassung des Stammgesetzes entsteht.

Automatisierung

Mit der Automatisierung dieser Konsolidierung kann man einen erheblichen Qualitäts- und Geschwindigkeitsvorteil erzielen. Bei der automatisierten Konsolidierung werden alle Anweisungen eines Änderungsgesetzes vollautomatisch ausgewertet, die zu ändernde Norm aus einer Rechtsdatenbank ausgewählt und die Änderungsanweisung an dieser ausgeführt. Als Ergebnis erhält man neben der Lesefassung der geänderten Norm eine tabellarische Darstellung des Änderungsprozesses, die „Synopse“ genannt wird.

Folgeänderungen

Zu den Schwierigkeiten der automatisierten Konsolidierung gehört die korrekte Umsetzung von Folgeanweisungen, die sich aus „schwebenden Änderung“ Zudem können auch Änderungsvorschriften selbst vom Gesetzgeber geändert werden. In beiden Fällen müssen nach der ersten Konsolidierung zusätzliche Konsolidierungschritte ausgeführt werden.

Muster: Automatisierte Konsolidierung

Automatisierte Konsolidierung des "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (COVID19ImpfprävStärkG)" vom 10.12.2021 (BGBl. I 2021 S. 5162)