Link-Tipps

Wenn Sie Ihre Website mit Links zu aktuellen juristischen Primärquellen aufwerten wollen können Sie ganz einfach Links auf die Gesetze und Gerichtsentscheidungen der LexXpresss-Datenbank setzen. Die Inhalte dieser Datenbank werden ständig aktuell gehalten. Sie sparen sich damit den Aufwand, die von Ihnen angebotenen Texte zu aktualisieren.

Links zu einem Gesetz

Um einen Link auf ein Gesetz aus der LexXpress-Datenbank zu setzen, müssen Sie nur die Abkürzung dieses Gesetzes kennen und die LexXpress-Gesetzessuche mit dieser Abkürzung als Parameter aufrufen.
Einen Link auf das Urheberrechtsgesetz (Abkürzung: UrhG") setzen Sie z.B. mit dem folgenden HTML-Befehl:
<a href="http://www.lexXpress.de/norm.asp?abk=UrhG" title="Zum Urheberrechtsgesetz">
Beispiel: Urheberrechtsgesetz

Sie können einen Link auch direkt auf eine einzelne Norm eines Gesetzes setzen. Dafür übergeben Sie als zweiten Parameter die Abkürzung der Norm im Format "§ 15" oder "Art. 3". Angezeigt wird dann die aktuellste Fassung dieser Norm:
<a href="http://www.lexXpress.de/norm.asp?abk=GG&name=Art. 3" title="Grundgesetz Artikel 3">
Beispiel: Grundgesetz Art. 3

Sie können sogar eine spezielle Fassung einer Norm verlinken, indem Sie als weiteren Parameter das Gültigkeitsdatum angegeben:
<a href="http://www.lexXpress.de/norm.asp?abk=SGB3&name=§ 1&gueltig=1.1.2000" title="Sozialgesetzbuch 3 § 1 Stand: 1.1.2000">
Beispiel: Sozialgesetzbuch 3 § 1 Stand: 1.1.2000

Links zu einer Gerichtsentscheidung

Um einen Link zu einer Gerichtsentscheidung zu setzen müssen Sie die Parameter Gerichtsart, Gerichtsort, Aktenzeichen und Datum wie folgt beim Aufruf der Seite entscheidung.asp übergeben:
<a href="http://www.lexXpress.de/entscheidung.asp?gerichtsartabk=LG&ort=Hamburg&az=312 O 85/98&datum=12.5.1998" title="Zur Entscheidung">
Beispiel: LG Hamburg 312 O 85/98 vom 12.5.1998