Kündigungsschutzgesetz 
(KSchG) [Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 800-2]
Erste Fassung: 10.08.1951 BGBl. I Nr. 40 S. 499 - 504 Letzte Fassung: 25.08.1969 BGBl. I Nr. 83 S. 1317  Gültig ab: 14.08.1951
Stand: 14.06.2021

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt Artikel 2 vom 14.06.2021
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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
     § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
     § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
     § 2 Änderungskündigung
     § 3 Kündigungseinspruch
     § 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes
     § 5 Zulassung verspäteter Klagen
     § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
     § 7 Wirksamwerden der Kündigung
     § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
     § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
     § 10 Höhe der Abfindung
     § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
     § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
     § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
     § 14 Angestellte in leitender Stellung
Zweiter Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
     § 15 Unzulässigkeit der Kündigung  (letzte Änderung)
     § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses  (letzte Änderung)
Dritter Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen
     § 17 Anzeigepflicht
     § 18 Entlassungssperre
     § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
     § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
     § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
     § 22 Ausnahmebetriebe
     § 22a Übergangsregelung (gültig bis 27.07.1995)
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
     § 23 Geltungsbereich
     § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
     § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
     § 25a Berlin-Klausel
     § 26 Inkrafttreten
[Schlussformel] 



Entscheidungen zu KSchG Kündigungsschutzgesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BAG 2 AZR 309/22 30.03.2023
BAG 2 AZR 227/22 28.02.2023
BAG 2 AZR 117/22 15.12.2022
BAG 2 AZR 162/22 15.12.2022
BAG 6 AZR 31/22 08.12.2022
BAG 5 AZR 336/21 30.11.2022
BAG 5 AZR 352/21 30.11.2022
BAG 5 AZR 369/21 30.11.2022
BAG 5 AZR 462/21 30.11.2022
BAG 2 AZR 5/22 27.09.2022
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