Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr 
 Anlage Bußgeldkatalog
 Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
 A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
 a) Straßenverkehrs-Ordnung 
(Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 9231-1-12]
Fassung: 13.11.2001 BGBl. I Nr. 59 S. 3033 - 3072 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2002 bis: 31.03.2013
Stand: 14.03.2013
Ist mit Ablauf des 31.03.2013 außer Kraft getreten
Sonntagsfahrverbot 
Fassung: 05.01.2009  Gültigab: 01.02.2009 - bis 31.03.2013
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
Geändert durch Zum Gesetzestext: Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung Artikel 1 Nr. 4 c aa) vom 05.01.2009
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Inhalt


Fassungen:
13.11.2001 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
05.01.2009
Lfd. Nr.TatbestandStVORegelsatz in Euro (€),
Fahrverbot in Monaten
119Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren§ 30 Abs. 3 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 25
75 €
120Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen§ 30 Abs. 3 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 25
380 €



Entscheidungen zu BKatV Sonntagsfahrverbot:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  Aachen 2 K 1352/11 10.04.2012
OLG  Hamm III-3 RBs 19/12 28.03.2012
VG  Neustadt a.d.Wstr. 3 K 855/11.NW 27.02.2012
BGH 4 StR 61/99 24.06.1999

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=BKatVO 2001&name=Sonntagsfahrverbot&fassung=05.01.2009   Als Lesezeichen hinzufügen

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