Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke 
 Titel I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
[Verordnung] [Europarecht]
Fassung: 20.12.1993 ABl. EG S. 1 - 36  Gültig ab: 15.01.1994
Artikel 1 Gemeinschaftsmarke
Fassung: 20.12.1993  Gültigab: 15.01.1994 
Zum nächsten Abschnitt
Inhalt


Fassungen:
20.12.1993
(1) Die entsprechend den Voraussetzungen und Einzelheiten dieser Verordnung eingetragenen Marken für Waren oder Dienstleistungen werden nachstehend Gemeinschaftsmarken genannt.
(2) 1Die Gemeinschaftsmarke ist einheitlich. 2Sie hat einheitliche Wirkung für die gesamte Gemeinschaft: Sie kann nur für dieses gesamte Gebiet eingetragen oder übertragen werden oder Gegenstand eines Verzichts oder einer Entscheidung über den Verfall der Rechte des Inhabers oder die Nichtigkeit sein, und ihre Benutzung kann nur für die gesamte Gemeinschaft untersagt werden. 3Dieser Grundsatz gilt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Wichtiger Hinweis:
Im Gegensatz zum deutschen Bundesrecht werden landes- und europarechtliche sowie ausländische Vorschriften derzeit nicht systematisch aktualisiert.
Diese Normen sind deshalb möglicherweise nicht immer auf aktuellem Stand.



Entscheidungen zu Artikel 1:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH 5 StR 554/17 23.01.2018
BGH I ZB 45/16 09.11.2017
BGH I ZR 110/16 09.11.2017
BGH I ZR 253/14 12.01.2017
BGH I ZR 101/15 03.11.2016
BGH I ZR 165/15 06.10.2016
BGH I ZR 82/14 28.04.2016
EuGH  Luxemburg C-141/13 17.07.2014
EuGH  Luxemburg C-325/13 10.07.2014
EuGH  Luxemburg C-450/13 19.06.2014
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

© Europäische Gemeinschaften, 1998-2025, EUR-Lex
Nur Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die in der gedruckten Papierausgabe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, gelten als verbindlich.


Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=EGVO 40/94&name=Artikel 1&fassung=20.12.1993   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.