Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräten 
(Energieverbrauchshöchstwerteverordnung - EnVHV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 754-14-2]
Fassung: 03.06.1998 BGBl. I Nr. 33 S. 1234 - 1236 PDF-Format  Gültig ab: 13.06.1998 bis: 17.12.2002
Stand: 06.12.2002
Ist mit Ablauf des 17.12.2002 außer Kraft getreten
Anlage 1 CE-Konformitätskennzeichnung
Fassung: 03.06.1998  Gültigab: 13.06.1998 - bis 17.12.2002
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
Verweis von: Zum Gesetzestext: Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräten § 4 vom 03.06.1998

Inhalt


Fassungen:
03.06.1998
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:
Abbildung
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.



Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=EnVHVO&name=Anlage 1&fassung=03.06.1998   Als Lesezeichen hinzufügen

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