Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten 
(Energieverbrauchshöchstwerteverordnung - EnVHV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 754-17-1]
Fassung: 06.12.2002 BGBl. I Nr. 84 S. 4517 - 4520 PDF-Format  Gültig ab: 18.12.2002 bis: 16.05.2012
Stand: 10.05.2012
Ist mit Ablauf des 16.05.2012 außer Kraft getreten

Verweis von: Zum Gesetzestext: Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen RechtsgebietenVerordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten Verzeichnis  [Landesrecht Niedersachsen]
Aufgehoben durch Zum Gesetzestext: Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts Artikel 5 Nr. 2 vom 10.05.2012
Zur NormListe aller Änderungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (gültig bis 16.05.2012)
§ 2 Energieverbrauchshöchstwerte (gültig bis 16.05.2012)
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (gültig bis 16.05.2012)
§ 4 Konformitätsbewertungsverfahren (gültig bis 16.05.2012)
§ 5 CE-Kennzeichnung (gültig bis 16.05.2012)
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden (gültig bis 16.05.2012)
§ 7 Ordnungswidrigkeiten (gültig bis 16.05.2012)
Anlage 1  (gültig bis 16.05.2012)
Anlage 2  (gültig bis 16.05.2012)



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