Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten 
(Energieverbrauchshöchstwerteverordnung - EnVHV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 754-17-1]
Fassung: 06.12.2002 BGBl. I Nr. 84 S. 4517 - 4520 PDF-Format  Gültig ab: 18.12.2002 bis: 16.05.2012
Stand: 10.05.2012
Ist mit Ablauf des 16.05.2012 außer Kraft getreten
Anlage 2 
Fassung: 19.02.2004  Gültigab: 28.02.2004 - bis 16.05.2012
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
Verweis von: Zum Gesetzestext: Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten § 5 vom 06.12.2002
Geändert durch Zum Gesetzestext:  Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Rechts der Energieverbrauchskennzeichnung Artikel 2 vom 19.02.2004
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Inhalt


Fassungen:
06.12.2002 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
19.02.2004
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:
Abbildung
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.



Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=EnVHVO 2002&name=Anlage 2&fassung=19.02.2004   Als Lesezeichen hinzufügen

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