Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BKAmt] [FNA: 300-1]
Fassung: 27.01.1877 RGBl. Nr. 4 S. 77 - 80  Gültig ab: 27.01.1877
Stand: 25.10.2024
4. Abschnitt Kontaktsperre
Fassung: 16.12.1997  Gültigab: 01.06.1998 
Eingefügt durch Zum Gesetzestext:  Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze Artikel 1 Nr. 4 vom 16.12.1997
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Inhalt


Fassungen:
16.12.1997
§ 31 
§ 32 
§ 33 
§ 34 
§ 34a 
§ 35 
§ 36 
§ 37 
§ 38 
§ 38a 



Entscheidungen zu 4. Abschnitt:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  München M 1 K 13.2571 15.10.2013
BGH III ZR 15/93 17.03.1994
BVerfG 2 BvR 1013, 1019, 1034/77 01.08.1978

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