Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 
(Haushaltsgesetz 2015) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMF] [FNA: 63-16] [GESTA: 18/D015]
Fassung: 23.12.2014 BGBl. I Nr. 64 S. 2442 - 2461 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2015
Stand: 20.11.2015

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Artikel 1 vom 20.11.2015
Zur NormListe aller Änderungen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1 Allgemeine Ermächtigungen
     § 1 Feststellung des Haushaltsplans  (letzte Änderung)
     § 2 Kreditermächtigungen
     § 3 Gewährleistungsermächtigungen
     § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
     § 5 Flexibilisierte Ausgaben
     § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung  (letzte Änderung)
     § 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank
     § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung  (letzte Änderung)
     § 8 Bewilligung von Zuwendungen
     § 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
     § 10 Bezüge
     § 11 Verbriefung von Verpflichtungen
     § 12 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
     § 13 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
     § 14 Verbindlichkeit des Stellenplans
     § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen
     § 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
     § 17 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
     § 18 Ausbringung von Leerstellen
     § 19 Umwandlung von Planstellen und Stellen
     § 20 Sonderregelungen bei kw-Vermerken
     § 21 Überhangpersonal
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
     § 22 Fortgeltung
     § 23 Inkrafttreten
[Schlussformel] 
Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015  (letzte Änderung)
     Teil I Haushaltsübersicht  (letzte Änderung)
     Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes  (letzte Änderung)
     Teil III Finanzierungsübersicht  (letzte Änderung)
     Teil IV Kreditfinanzierungsplan  (letzte Änderung)



Entscheidungen zu Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  Düsseldorf 15 K 141/18 07.08.2020
VG  Düsseldorf 15 K 1130/16 19.10.2018

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