Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 
 Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015
(Haushaltsgesetz 2015) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMF] [FNA: 63-16] [GESTA: 18/D015]
Fassung: 23.12.2014 BGBl. I Nr. 64 S. 2442 - 2461 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2015
Stand: 20.11.2015
Teil III Finanzierungsübersicht
Fassung: 20.11.2015  Gültigab: 01.01.2015 
Geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Artikel 2 vom 20.11.2015
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Inhalt


Fassungen:
23.12.2014 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
24.06.2015 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
20.11.2015
FinanzierungsübersichtBisheriger Betrag für 2015Für 2015 treten hinzuNeuer Betrag für 2015
1 000 €
1234
1.Berechnung des Finanzierungssaldos   
1.1Einnahmen ...301 320 0005 300 000306 620 000
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Münzeinnahmen)   
davon:   
Steuereinnahmen ...278 924 5001 143 000280 067 500
Verwaltungseinnahmen ...22 395 5004 157 00026 552 500
1.2Ausgaben ...301 600 000300 000301 900 000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)   
Finanzierungssaldo ...-280 0005 000 0004 720 000
2.Finanzierungssaldo   
2.1Deckung des Finanzierungssaldos ...   
2.1.1Münzeinnahmen ...280 000-280 000
2.1.2Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt ...---
2.2Verwendung des Finanzierungssaldos ...---
2.2.1Zuführung an Rücklagen ...--5 000 000-5 000 000
2.3Summe ...(280 000)(-5 000 000)(-4 720 000)



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