Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr 
(BOKraft) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 9240-2]
Fassung: 21.06.1975 BGBl. I Nr. 72 S. 1573 - 1587  Gültig ab: 01.09.1975
Stand: 16.04.2021
Anlage 2 (§§ 24, 26 Abs. 2) Sinnbild zur Kennzeichnung von Nichtraucherzonen (§ 24) und von Nichtraucher-Taxen (§ 26 Abs. 2)
Fassung: 21.06.1975  Gültigab: 01.09.1975 - bis 15.11.2007
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
Aufgehoben durch Zum Gesetzestext:  Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften Artikel 2 Nr. 7 vom 08.11.2007
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Inhalt


Fassungen:
21.06.1975
[Abbildung nicht wiedergegeben]



Entscheidungen zu BOKraft Anlage 2:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  Düsseldorf 6 L 1873/12 28.11.2012
BAG 2 AZR 811/11 27.09.2012
VG  Stuttgart 8 K 1644/11 29.02.2012

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=KraftfUntBetrVO&name=Anlage 2&fassung=21.06.1975   Als Lesezeichen hinzufügen

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