Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr 
(BOKraft) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 9240-2]
Fassung: 21.06.1975 BGBl. I Nr. 72 S. 1573 - 1587  Gültig ab: 01.09.1975
Stand: 16.04.2021
Anlage 4 (§ 33 Abs. 4) Abmessungen und Beschriftung des Schulbus-Schildes
Fassung: 19.04.1977  Gültigab: 27.04.1977 
Zum vorherigen Abschnitt Zum nächsten Abschnitt
Inhalt


Fassungen:
19.04.1977
(siehe Skizze)

Das Schild hat die Form eines Quadrats.
Seitenlänge für das an der Rückseite
anzubringenden Schild 600 mm
Stärke der Bildumrandung für das an der
Rückseite anzubringende Schild 50 mm
Seitenlänge für das an der Stirnseite
anzubringende Schild 600 mm, mindestens jedoch 400 mm
Stärke der Bildumrandung für das an der
Stirnseite anzubringende Schild 35 mm
Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung schwarz
Farbe des Untergrunds orange

Die Farbe des Bilduntergrunds ist der Farbreihe F 7 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 2006 „Reflexorange“. Die Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung ist der Farbreihe F 81 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die nicht retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 9017 „Verkehrsschwarz“. Bei Kraftfahrzeugen, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als sechs, jedoch nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, kann auch auf der Rückseite ein Schulbusschild mit einer Seitenlänge von mindestens 400 mm und mit einer Stärke der Bildumrandung von 35 mm verwendet werden.

[Abbildung nicht wiedergegeben]



Entscheidungen zu BOKraft Anlage 4:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  Düsseldorf 6 L 1873/12 28.11.2012
BAG 2 AZR 811/11 27.09.2012
VG  Stuttgart 8 K 1644/11 29.02.2012

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=KraftfUntBetrVO&name=Anlage 4&fassung=19.04.1977   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.