Lohnsteuer Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 
[Richtlinie] [Bundesrecht]
Fassung: 11.10.2001 BStBl. Nr. 1 S. 1  Gültig ab: 01.01.2002
Stand: 21.10.2004
R 44. Arbeitsmittel 
Fassung: 11.10.2001  Gültigab: 01.01.2002 
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Inhalt


Fassungen:
11.10.2001
1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Arbeitsmitteln einschließlich der Umsatzsteuer können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich der Umsatzsteuer für das einzelne Arbeitsmittel die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG nicht übersteigen. 2 Höhere Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen gesamten Nutzungsdauer des Arbeitsmittels zu verteilen und in jedem dieser Jahre anteilig als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis:
Vorschriften, die im Bundesanzeiger oder im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet werden und nicht Bestandteil des Fundstellennachweises A (FNA) sind, werden derzeit nicht systematisch aktualisiert. Diese Normen sind deshalb möglicherweise nicht immer auf aktuellem Stand.



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