Reichsflaggengesetz 
[Gesetz] [Bundesrecht]
Fassung: 15.09.1935 RGBl. I Nr. 100 S. 1145  Gültig ab: 17.09.1935 bis: 19.09.1945
Stand: 20.09.1945
Ist mit Ablauf des 19.09.1945 außer Kraft getreten
Artikel 2 
Gültig bis 19.09.1945
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
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Inhalt


Fassungen:
15.09.1935
1Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge. 2Sie ist zugleich Handelsflagge.



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