Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2009 
[Bekanntmachung] [Bundesrecht] [BMA] [FNA: 8232-58-4]
Fassung: 05.11.2008 BGBl. I Nr. 51 S. 2181 PDF-Format  Gültig ab: 13.11.2008
Auf Grund des § 158 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), der durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4637) neu gefasst und zuletzt durch Artikel 259 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Der Beitragssatz für das Jahr 2009 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.

Berlin, den 5. November 2008
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Recht



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