Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2010 
[Bekanntmachung] [Bundesrecht] [BMA] [FNA: 8232-58-5]
Fassung: 06.11.2009 BGBl. I Nr. 73 S. 3705 PDF-Format  Gültig ab: 11.11.2009
Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Der Beitragssatz für das Jahr 2010 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.

Berlin, den 6. November 2009
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Recht



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