Tabakprodukt-Verordnung 
[Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 2125-40-83]
Fassung: 20.11.2002 BGBl. I Nr. 82 S. 4434 - 4437 PDF-Format  Gültig ab: 06.12.2002 bis: 19.05.2016
Stand: 27.04.2016
Ist mit Ablauf des 19.05.2016 außer Kraft getreten
Anlage (zu § 7 Abs. 2)
Fassung: 24.06.2013  Gültigab: 06.07.2013 - bis 19.05.2016
Diese Fassung ist nicht mehr gültig!
Geändert durch Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung Artikel 1 Nr. 2 vom 24.06.2013

Inhalt


Fassungen:
20.11.2002 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
19.10.2005 Zum Fassungsvergleich mit Vorgängerversion
24.06.2013

Ergänzende Warnhinweise


1. Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen.
2. Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs.
3. Rauchen schädigt Ihre Lunge.
4. Rauchen verursacht Herzanfälle.
5. Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen.
6. Rauchen verstopft Ihre Arterien.
7. Rauchen erhöht das Risiko zu erblinden.
8. Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch.
9. Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten.
10. Wenn Sie rauchen, schaden Sie Ihren Kindern, Ihrer Familie, Ihren Freunden.
11. Kinder von Rauchern werden oft selbst zu Rauchern.
12. Das Rauchen aufgeben – für Ihre Lieben weiterleben. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 0800 8 313131, www.rauchfrei-info.de
13. Rauchen mindert Ihre Fruchtbarkeit.
14. Rauchen bedroht Ihre Potenz.



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