Aktuelle Meldungen

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare
Die Altersgrenze des vollendeten siebzigsten Lebensjahres nach § 47 Nr. 2 Variante 1, § 48a BNotO erreicht die mit ihr verfolgten legitimen Ziele – die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der vorsorgenden Rechtspflege sowie einer (gerechten) Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen und den Schutz der Rechtspflege vor Gefahren durch eine altersbedingt nachlassende Leistungsfähigkeit von Notaren – infolge eines nachhaltigen Bewerbermangels im Anwaltsnotariat und der heutigen Erkenntnisse zur Bedeutung des Alters für die Berufstüchtigkeit nur noch zu einem geringen Grad und schränkt die Berufsfreiheit unverhältnismäßig ein, soweit sie das Anwaltsnotariat betrifft.
23.09.2025 BVerfG 1 BvR 1796/23 BNotO § 47 Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de

BGH: Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Herausgabeverlangens des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Atomausstieg erfolglos
Herausgabeersuchen eines Untersuchungsausschusses haben dem Bestimmtheitsgebot zu genügen. Sie müssen zwar die herausverlangten Objekte nicht individuell bezeichnen, aber so konkret gefasst sein, dass der Adressat bei verständiger Würdigung unschwer erkennen kann, welche Gegenstände er herauszugeben hat. Diesen Anforderungen hat das an die DUH gerichtete Herausgabeverlangen, auch wenn es präziser hätte gefasst werden können, entsprochen.
23.07.2025 BGH StB 65/24 PUAG § 29 Quelle: www.bundesgerichtshof.de

BVerfG: Verfassungsbeschwerde wegen Ausschluss von Bürgermeisterwahl durch den Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen nicht substantiiert begründet
Der Beschwerdeführer, der vor den Verwaltungsgerichten Eilrechtsschutz im Vorfeld einer Wahl begehrt hat, setzt sich mit den ablehnenden Entscheidungen nicht den Substantiierungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde entsprechend auseinander. Weder geht er hinreichend auf deren Prüfungsmaßstab für eine ausnahmsweise vor der Wahl mögliche Kontrolle eines Kandidatenausschlusses ein noch subsumiert er darunter den von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten Sachverhalt ausreichend. Zudem verhält sich der Beschwerdeführer in keiner Weise dazu, dass Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz Wahlen zu Volksvertretungen betreffen (vgl. BVerfGE 165, 296 <345 f. Rn. 142> – Wiederholungswahl Berlin – eA), er hingegen Wahlrechte für eine Bürgermeisterwahl geltend macht.
16.09.2025 BVerfG 2 BvR 1399/25 BVerfGG § 93b Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250916_2bvr139925.html

BVerwG: Bio-Kennzeichnung eines Lebensmittels bei Zufügung von Vitaminen und Mineralstoffen unzulässig
Sind einer Mischung aus biologisch produzierten Fruchtsäften und Kräuterauszügen nicht-pflanzliche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt, darf das Erzeugnis weder das EU-Bio-Logo noch das nationale Bio-Siegel tragen. Auch ein Hinweis in der Zutatenliste auf die biologische Produktion einzelner Zutaten ist nicht zulässig.
04.09.2025 BVerwG 3 C 13.24 EUVO 848/2018 Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2025/64

BGH: Fehlendes gerichtliches Aktenzeichen setzt Fristen nicht außer Kraft
Die Versäumung einer Mitteilung des Aktenzeichens des Beschwerdeverfahrens durch das Beschwerdegericht entbindet den Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Beschwerdebegründung beim Beschwerdegericht. Der Verfahrensbevollmächtigte hätte sich beim Beschwerdegericht nach dem Aktenzeichen des Beschwerdeverfahrens erkundigen und die Beschwerdebegründungsschrift, die im Übrigen auch ohne Angabe des Aktenzeichens dem richtigen Verfahren hätte zugeordnet werden können, dort einreichen müssen. Jedenfalls hätte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners die Beschwerdebegründungsschrift unter den gegebenen Umständen so frühzeitig dem Amtsgericht zuleiten müssen, dass dieses den Schriftsatz noch rechtzeitig vor Fristablauf im ordentlichen Geschäftsgang an das Beschwerdegericht hätte weiterleiten können. Schließlich hätte es nahegelegen, die Begründungsschrift zur Vermeidung einer Verfristung vorsorglich sowohl beim Amtsgericht als auch beim Beschwerdegericht einzureichen.
20.08.2025 BGH XII ZB 69/25 FamFG § 117 Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py%3FGericht%3Dbgh%26Art%3Den%26Datum%3DAktuell%26Sort%3D12288%26nr%3D142938%26anz%3D1152%26pos%3D8&ved=2ahUKEwjEpZCW3OuPAxUg9QI

Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Dokumentationsstand:Bundesrecht
BGBl. I Nr. 238 vom 15.10.2025
BGBl. II Nr. 259 vom 08.10.2025
BAnz. vom 01.07.2025

  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    (SVIKG) vom 30.09.2025
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
    (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) vom 30.09.2025
  • Haushaltsbegleitgesetz 2025
    vom 30.09.2025
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
    (Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG) vom 30.09.2025
  • Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
    (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) vom 30.09.2025
  • Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
    vom 29.09.2025
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018
    vom 26.09.2025
  • Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
    vom 25.09.2025
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Neubrandenburg)
    vom 25.09.2025
  • Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)
    vom 23.09.2025


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