Dritte Verordnung zur vorübergehenden Beschränkung der Zulassung von Zusatzstoffen 
[Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 2125-40-71-2-3]
Fassung: 27.04.2004 BAnz. Nr. 81 S. 9445  Gültig ab: 30.04.2004 bis: 10.10.2008
Stand: 30.09.2008
Ist mit Ablauf des 10.10.2008 außer Kraft getreten

Aufgehoben durch Zum Gesetzestext: Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften Artikel 6 vom 30.09.2008
Zur NormListe aller Änderungen
Auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 und 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
§ 1  (gültig bis 10.10.2008)
§ 2  (gültig bis 10.10.2008)
§ 3  (gültig bis 10.10.2008)
Wichtiger Hinweis:
Vorschriften, die im Bundesanzeiger oder im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet werden und nicht Bestandteil des Fundstellennachweises A (FNA) sind, werden derzeit nicht systematisch aktualisiert. Diese Normen sind deshalb möglicherweise nicht immer auf aktuellem Stand.



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