Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMA] [FNA: 800-9]
Erste Fassung: 01.07.1965 BGBl. I Nr. 29 S. 585 - 588 Letzte Fassung: 04.03.1994 BGBl. I Nr. 14 S. 406 PDF-Format  Gültig ab: 01.04.1965
Stand: 23.10.2024

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Durchführung der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes
Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 49 vom 23.10.2024
Zur NormListe aller Änderungen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen  (letzte Änderung)
§ 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
§ 5 Wertpapier-Kaufvertrag
§ 6 Beteiligungs-Vertrag
§ 7 Beteiligungs-Kaufvertrag
§ 8 Sparvertrag
§ 9 Kapitalversicherungsvertrag
§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
§ 12 Freie Wahl der Anlage
§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung
§ 16 Berlin-Klausel
§ 17 Anwendungsvorschriften
§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Zweites Vermögensbildungsgesetz - 2. VermBG)" (vom 1.4.1965 bis 30.6.1970)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)" (vom 1.7.1970 bis 28.12.1983)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Viertes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Viertes Vermögensbildungsgesetz - 4. VermBG)" (vom 29.12.1983 bis 30.12.1986)




Entscheidungen zu 5. VermBG Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BAG 3 AZR 437/18 08.12.2020
BAG 1 AZR 135/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 427/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 429/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 759/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 761/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 762/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 765/14 13.10.2015
BFH VI R 90/13 05.06.2014
BFH VI R 91/13 05.06.2014
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

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