Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) [Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 800-9]
Erste Fassung: 01.07.1965 BGBl. I Nr. 29 S. 585 - 588 Letzte Fassung: 04.03.1994 BGBl. I Nr. 14 S. 406 PDF-Format  Gültig ab: 01.04.1965
Stand: 11.12.2023

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Durchführung der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes
Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Artikel 34 vom 11.12.2023
Zur NormListe aller Änderungen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
§ 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
§ 5 Wertpapier-Kaufvertrag
§ 6 Beteiligungs-Vertrag
§ 7 Beteiligungs-Kaufvertrag
§ 8 Sparvertrag
§ 9 Kapitalversicherungsvertrag
§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
§ 12 Freie Wahl der Anlage
§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage  (letzte Änderung)
§ 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung
§ 16 Berlin-Klausel
§ 17 Anwendungsvorschriften  (letzte Änderung)
§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Zweites Vermögensbildungsgesetz - 2. VermBG)" (vom 1.4.1965 bis 30.6.1970)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)" (vom 1.7.1970 bis 28.12.1983)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Viertes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Viertes Vermögensbildungsgesetz - 4. VermBG)" (vom 29.12.1983 bis 30.12.1986)




Entscheidungen zu 5. VermBG Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BAG 3 AZR 437/18 08.12.2020
BAG 1 AZR 135/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 427/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 429/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 759/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 761/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 762/14 13.10.2015
BAG 1 AZR 765/14 13.10.2015
BFH VI R 90/13 05.06.2014
BFH VI R 91/13 05.06.2014
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

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