Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen 
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) [Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 810-1-56]
Fassung: 26.02.1996 BGBl. I Nr. 11 S. 227 - 229 PDF-Format  Gültig ab: 01.03.1996 bis: 23.04.2009
Stand: 20.04.2009
Ist mit Ablauf des 23.04.2009 außer Kraft getreten

Aufgehoben durch Zum Gesetzestext:  Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen § 25 vom 20.04.2009
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Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1  (gültig bis 23.04.2009)
§ 1a  (gültig bis 23.04.2009)
§ 2  (gültig bis 23.04.2009)
§ 3  (gültig bis 23.04.2009)
§ 4  (gültig bis 23.04.2009)
§ 5  (gültig bis 23.04.2009)
§ 6  (gültig bis 23.04.2009)
§ 7  (gültig bis 23.04.2009)
§ 8  (gültig bis 23.04.2009)
§ 9  (gültig bis 30.06.2007)
[Schlussformel]  (gültig bis 23.04.2009)



Entscheidungen zu AEntG Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
LArbG  Frankfurt am Main 10 Sa 1549/17 17.08.2018
BVerfG 1 BvR 1047/05 20.03.2007
BVerfG 2 BvL 3/06 21.06.2006
BAG 9 AZR 440/01 25.06.2002
BAG 9 AZR 439/01 25.06.2002
BAG 9 AZR 406/00 25.06.2002
BVerfG 1 BvR 948/00 18.07.2000
BGH 4 StR 287/99 21.03.2000

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