Aktiengesetz 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BR BMJ BMW BMF] [FNA: 4121-1]
Fassung: 06.09.1965 BGBl. I Nr. 48 S. 1089 - 1184  Gültig ab: 01.01.1966
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 18 vom 23.10.2024
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erstes Buch Aktiengesellschaft
     Erster Teil Allgemeine Vorschriften
     Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft
     Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
     Vierter Teil Verfassung der Aktiengesellschaft
     Fünfter Teil Rechnungslegung Gewinnverwendung
     Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
     Siebenter Teil Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
     Achter Teil Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien
     § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien
     § 279 Firma
     § 280 Feststellung der Satzung. Gründer
     § 281 Inhalt der Satzung
     § 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter
     § 283 Persönlich haftende Gesellschafter
     § 284 Wettbewerbsverbot
     § 285 Hauptversammlung
     § 286 Jahresabschluß. Lagebericht
     § 287 Aufsichtsrat
     § 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter. Kreditgewährung
     § 289 Auflösung
     § 290 Abwicklung
Drittes Buch Verbundene Unternehmen
     Erster Teil Unternehmensverträge
     Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
     Dritter Teil Eingegliederte Gesellschaften
     Vierter Teil Ausschluss von Minderheitsaktionären
     Fünfter Teil Wechselseitig beteiligte Unternehmen
     Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern
Viertes Buch Verschmelzung. Vermögensübertragung. Umwandlung (gültig bis 31.12.1994)
     Erster Teil Verschmelzung (gültig bis 31.12.1994)
     Zweiter Teil Vermögensübertragung (gültig bis 31.12.1994)
     Dritter Teil Umwandlung (gültig bis 31.12.1994)
Viertes Buch Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
     Erster Teil Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
     Zweiter Teil Gerichtliche Auflösung
     Dritter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
[Schlussformel] 



Entscheidungen zu Aktiengesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH II ZR 219/21 23.05.2023
BGH ii zr 220/21 23.05.2023
BFH IX B 7/22 18.04.2023
BGH II ZB 12/21 21.02.2023
BFH IX R 23/21 14.02.2023
BGH II ZR 14/21 13.12.2022
BGH II ZR 9/21 13.12.2022
BFH I R 52/19 23.11.2022
BFH X R 17/20 16.11.2022
BVerfG 1 BvR 1349/20 21.09.2022
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