Arbeitszeitgesetz 
(ArbZG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMA BMW] [FNA: 8050-21]
Fassung: 06.06.1994 BGBl. I Nr. 33 S. 1171 - 1177 PDF-Format  Gültig ab: 01.07.1994
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 52 vom 23.10.2024
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
     § 1 Zweck des Gesetzes
     § 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
     § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
     § 4 Ruhepausen
     § 5 Ruhezeit
     § 6 Nacht- und Schichtarbeit
     § 7 Abweichende Regelungen
     § 8 Gefährliche Arbeiten
Dritter Abschnitt Sonn- und Feiertagsruhe
     § 9 Sonn- und Feiertagsruhe
     § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
     § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
     § 12 Abweichende Regelungen
     § 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter Abschnitt Ausnahmen in besonderen Fällen
     § 14 Außergewöhnliche Fälle
     § 15 Bewilligung, Ermächtigung
Fünfter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
     § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise  (letzte Änderung)
     § 17 Aufsichtsbehörde
Sechster Abschnitt Sonderregelungen
     § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
     § 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
     § 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
     § 21 Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
     § 21a Beschäftigung im Straßentransport
Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 22 Bußgeldvorschriften
     § 23 Strafvorschriften
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
     § 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
     § 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
     § 26 Übergangsvorschrift für bestimmte Personengruppen (gültig bis 31.12.2003)



Entscheidungen zu ArbZG Arbeitszeitgesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerfG 1 BvR 2637/21 27.01.2026
BAG 5 AZR 118/23 26.11.2025
BAG 5 AZR 155/22 26.11.2025
BAG 9 AZR 216/24 19.08.2025
BGH AnwZ (Brfg) 41/24; Auf der Geschäftsstelle 25.04.2025
BAG 5 AZR 51/24 12.02.2025
BVerfG 1 BvR 2638/21, 1 BvR 2639/21, 1 BvR 2640/21 30.09.2024
BAG 5 AZR 266/23 21.08.2024
BFH VI R 1/22 11.04.2024
BAG 6 AZR 210/22 05.10.2023
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