Asylgesetz 
(AsylG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMI] [FNA: 26-7]
Erste Fassung: 26.06.1992 BGBl. I Nr. 29 S. 1126 - 1142 PDF-Format Letzte Fassung: 02.09.2008 BGBl. I Nr. 40 S. 1798 PDF-Format  Gültig ab: 01.07.1992
Stand: 25.10.2024

Geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems Artikel 2 vom 25.10.2024
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Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
Abschnitt 1 Geltungsbereich
     § 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Schutzgewährung
     Unterabschnitt 1 Asyl
     Unterabschnitt 2 Internationaler Schutz
Abschnitt 3 Allgemeine Bestimmungen
     § 5 Bundesamt
     § 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen
     § 7 Erhebung personenbezogener Daten
     § 8 Übermittlung personenbezogener Daten  (letzte Änderung)
     § 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
     § 10 Zustellungsvorschriften
     § 11 Ausschluss des Widerspruchs
     § 11a Vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen (gültig bis 31.12.2022)
Abschnitt 4 Asylverfahren
     Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
     Unterabschnitt 2 Einleitung des Asylverfahrens
     Unterabschnitt 3 Verfahren beim Bundesamt
     Unterabschnitt 4 Aufenthaltsbeendigung
Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung
     § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen
     § 45 Aufnahmequoten
     § 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung
     § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
     § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
     § 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung
     § 50 Landesinterne Verteilung
     § 51 Länderübergreifende Verteilung
     § 52 Quotenanrechnung
     § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
     § 54 Unterrichtung des Bundesamtes
Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
     Erster Unterabschnitt Aufenthalt während des Asylverfahrens (gültig bis 31.12.2004)
     § 55 Aufenthaltsgestattung
     § 56 Räumliche Beschränkung
     § 57 Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung
     § 58 Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs
     § 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung
     § 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
     § 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
     § 60 Auflagen
     § 61 Erwerbstätigkeit
     § 62 Gesundheitsuntersuchung
     § 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
     § 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
     § 64 Ausweispflicht
     § 65 Herausgabe des Passes
     § 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
     § 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung
     Zweiter Unterabschnitt Aufenthalt nach Abschluß des Asylverfahrens (gültig bis 31.12.2004)
Abschnitt 7 Folgeantrag, Zweitantrag
     § 71 Folgeantrag
     § 71a Zweitantrag
Abschnitt 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
     § 72 Erlöschen
     § 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe  (letzte Änderung)
     § 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für Familienangehörige
     § 73b Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
     § 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling
Abschnitt 9 Gerichtsverfahren
     § 74 Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter
     § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage  (letzte Änderung)
     § 76 Einzelrichter
     § 77 Entscheidung des Gerichts
     § 78 Rechtsmittel
     § 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren
     § 80 Ausschluss der Beschwerde
     § 80a Ruhen des Verfahrens
     § 81 Nichtbetreiben des Verfahrens
     § 82 Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
     § 83 Besondere Spruchkörper
     § 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde
     § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
     § 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
     § 84a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
     § 85 Sonstige Straftaten
     § 86 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
     § 87 Übergangsvorschriften
     § 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen
     § 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen
     § 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen
     § 87d Übergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung
     § 88 Verordnungsermächtigungen
     § 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
     § 89 Einschränkung von Grundrechten
     § 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde (gültig bis 24.10.2017)
Anlage I (zu § 26a)
Anlage II (zu § 29a)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)" (vom 1.7.1992 bis 23.10.2015)




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