Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit 
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMFa] [FNA: 85-5] [GESTA: 16/I004]
Erste Fassung: 05.12.2006 BGBl. I Nr. 56 S. 2748 - 2755 PDF-Format Letzte Fassung: 27.01.2015 BGBl. I Nr. 3 S. 33 - 45 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2007
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 57 vom 23.10.2024
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Abschnitt 1 Elterngeld
     § 1 Berechtigte  (letzte Änderung)
     § 2 Höhe des Elterngeldes
     § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
     § 2b Bemessungszeitraum  (letzte Änderung)
     § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit  (letzte Änderung)
     § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
     § 2e Abzüge für Steuern  (letzte Änderung)
     § 2f Abzüge für Sozialabgaben  (letzte Änderung)
     § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen  (letzte Änderung)
     § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
     § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
     § 4b Partnerschaftsbonus
     § 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil  (letzte Änderung)
     § 4d Weitere Berechtigte
Abschnitt 2 Betreuungsgeld (gültig bis 31.08.2021)
Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
     § 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
     § 6 Auszahlung
     § 7 Antragstellung
     § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen  (letzte Änderung)
     § 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
     § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
     § 11 Unterhaltspflichten
     § 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
     § 13 Rechtsweg
     § 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
     § 15 Anspruch auf Elternzeit  (letzte Änderung)
     § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit  (letzte Änderung)
     § 17 Urlaub
     § 18 Kündigungsschutz
     § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
     § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
     § 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
     § 22 Bundesstatistik
     § 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt  (letzte Änderung)
     § 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
     § 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt  (letzte Änderung)
     § 24b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung (gültig bis 30.04.2025)
     § 25 Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern  (letzte Änderung)
     § 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches  (letzte Änderung)
     § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
     § 28 Übergangsvorschrift  (letzte Änderung)



Entscheidungen zu BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerfG 2 BvL 11/14 15.06.2023
BVerfG 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 15.06.2023
BSG B 10 EG 1/22 R 09.03.2023
BVerfG 2 BvL 9/14 28.06.2022
BVerfG 2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14 28.06.2022
BVerfG 1 BvL 3/18 07.04.2022
BVerfG 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16 07.04.2022
BSG B 7/14 AS 91/20 R 09.03.2022
BGH VII ZB 41/21 23.02.2022
BVerwG 5 P 12.20 26.01.2022
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