Baugesetzbuch 
(BauGB) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMW BMF BMJ BMI] [FNA: 213-1]
Erste Fassung: 23.06.1960 BGBl. I Nr. 30 S. 341 - 388 Letzte Fassung: 03.11.2017 BGBl. I Nr. 72 S. 3634 - 3722 PDF-Format  Gültig ab: 29.10.1960
Stand: 20.12.2023

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze Artikel 3 vom 20.12.2023
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
     Erster Teil Bauleitplanung
     Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
     Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
     Vierter Teil Bodenordnung
     Fünfter Teil Enteignung
     Teil Va  (gültig bis 30.06.1987)
     Sechster Teil Erschließung
     Siebenter Teil Ermittlung von Grundstückswerten (gültig bis 30.06.1987)
     Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
     Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
     Teil VIIa Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der agrarstruktur (gültig bis 30.06.1987)
     Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
     Dritter Teil Stadtumbau
     Vierter Teil Soziale Stadt
     Fünfter Teil Private Initiativen
     Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
     Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich
     Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse
     Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
     Erster Teil Wertermittlung
     Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
     Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
     Erster Teil Überleitungsvorschriften
     Zweiter Teil Schlussvorschriften
[Schlussformel] 
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)
Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Bundesbaugesetz" (vom 29.10.1960 bis 30.6.1987)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist,
2. Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30),
3. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist,
4. Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist.




Entscheidungen zu BauGB Baugesetzbuch:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerwG 4 BN 44/22 13.03.2023
BVerwG 4 BN 10/22 28.02.2023
BVerwG 4 CN 6/21 24.01.2023
BVerwG 5 BN 2.22 19.01.2023
BVerwG 4 CN 1.22 14.12.2022
BVerwG 4 CN 1/22 14.12.2022
BVerwG 9 C 12/21 15.11.2022
BVerwG 9 C 9/21 15.11.2022
BVerwG 9 C 8/21 15.11.2022
BVerwG 9 C 7/21 15.11.2022
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