Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 
[Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 9240-2-5]
Fassung: 27.02.1970 BGBl. I Nr. 19 S. 230 - 233  Gültig ab: 06.09.1970
Stand: 16.04.2021

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext: Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts Artikel 5a vom 16.04.2021
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Auf Grund des § 58 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 241), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 348), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anspruch auf Beförderung
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
§ 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
§ 7 Zahlungsmittel  (letzte Änderung)
§ 8 Ungültige Fahrausweise
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt
§ 11 Beförderung von Sachen
§ 12 Beförderung von Tieren
§ 13 Fundsachen
§ 14 Haftung
§ 15 Verjährung (gültig bis 14.12.2004)
§ 16 Ausschluß von Ersatzansprüchen
§ 17 Gerichtsstand
§ 18 Inkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten (gültig bis 31.05.1998)
[Schlussformel] 



Entscheidungen zu Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH XII ZR 34/22 07.12.2022

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