Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage 
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMW BMWo] [FNA: 2129-69] [GESTA: 20/E011]
Fassung: 05.12.2022 BGBl. I Nr. 48 S. 2154 - 2159 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2023
Stand: 23.07.2026

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Artikel 5 vom 23.07.2026
Zur NormListe aller Änderungen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
     § 1 Zweck des Gesetzes  (letzte Änderung)
     § 2 Anwendungsbereich  (letzte Änderung)
Abschnitt 2 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
     § 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme  (letzte Änderung)
     § 3a Grundsatz  (letzte Änderung)
     § 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis
Abschnitt 3 Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage  (letzte Änderung)
     § 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
     § 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden  (letzte Änderung)
     § 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten  (letzte Änderung)
     § 5c Evaluierung  (letzte Änderung)
     § 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes  (letzte Änderung)
     § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters  (letzte Änderung)
     § 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten  (letzte Änderung)
     § 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden  (letzte Änderung)
Abschnitt 4 Begleitregelungen
     § 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
Abschnitt 5 Evaluierung
     § 10 Erfahrungsbericht
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
     § 11 Übergangsregelungen
     § 12 Inkrafttreten
[Schlussformel] 
Anlage (zu den §§ 5 bis 7)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "#LGesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)" (vom 1.1.2023 bis 28.7.2026)




Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=CO2KostAufG   Als Lesezeichen hinzufügen

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