Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräten 
(Energieverbrauchshöchstwerteverordnung - EnVHV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 754-14-2]
Fassung: 03.06.1998 BGBl. I Nr. 33 S. 1234 - 1236 PDF-Format  Gültig ab: 13.06.1998 bis: 17.12.2002
Stand: 06.12.2002
Ist mit Ablauf des 17.12.2002 außer Kraft getreten

Aufgehoben durch Zum Gesetzestext:  Verordnung zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Rechts der Energieverbrauchskennzeichnung Artikel 3 vom 06.12.2002
Zur NormListe aller Änderungen
Auf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1632) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (gültig bis 17.12.2002)
§ 2 Energieverbrauchshöchstwerte (gültig bis 17.12.2002)
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (gültig bis 17.12.2002)
§ 4 CE-Kennzeichnung (gültig bis 17.12.2002)
§ 5 Befugnisse der zuständigen Behörden (gültig bis 17.12.2002)
§ 6 Ordnungswidrigkeiten (gültig bis 17.12.2002)
§ 7 Übergangsbestimmungen (gültig bis 17.12.2002)
§ 8 Inkrafttreten (gültig bis 17.12.2002)
Anlage 1 CE-Konformitätskennzeichnung (gültig bis 17.12.2002)
Fußnote:
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. September 1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen (ABl. EG Nr. L 236 S. 36).




Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=EnVHVO   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.