Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" 
(Flutopfersolidaritätsgesetz) [Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 610-6-14/1] [GESTA: 14/D138]
Fassung: 19.09.2002 BGBl. I Nr. 67 S. 3651 - 3653 PDF-Format  Gültig ab: 21.09.2002

Verweis von: Zum Gesetzestext: § 3 § 3
Geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" Artikel 10 Abs. 3  vom 19.09.2002
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1997
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1999
Artikel 5 Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefondsgesetz - AufhFG)
Artikel 6 Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen (gültig bis 30.06.2003)
Artikel 7 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 8 Neufassung der geänderten Gesetze und Verordnungen
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel] 



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