Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BKAmt] [FNA: 300-1]
Fassung: 27.01.1877 RGBl. Nr. 4 S. 77 - 80  Gültig ab: 27.01.1877
Stand: 25.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems Artikel 8 vom 25.10.2024
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
     § 1  (gültig bis 24.04.2006)
     § 2 
     § 3 
     § 4  (gültig bis 24.04.2006)
     § 4a 
     § 5 (überholt)
     § 6 
     § 7 (gegenstandslos)
     § 8 
     § 9 
     § 10 
     § 11  (gültig bis 24.04.2006)
2. Abschnitt Verfahrensüberschreitende Mitteilungen von Amts wegen
     § 12 
     § 13 
     § 14   (letzte Änderung)
     § 15 
     § 16 
     § 16a 
     § 17 
     § 18 
     § 19 
     § 20 
     § 21 
     § 21a 
     § 22 
3. Abschnitt Anfechtung von Justizverwaltungsakten
     § 23 
     § 24 
     § 25 
     § 26 
     § 27 
     § 28 
     § 29 
     § 30 
     § 30a 
4. Abschnitt Kontaktsperre
     § 31 
     § 32 
     § 33 
     § 34 
     § 34a 
     § 35 
     § 36 
     § 37 
     § 38 
     § 38a 
5. Abschnitt Insolvenzstatistik
     § 39  (gültig bis 31.12.2012)
Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften
     § 40 
     § 40a 
     § 41 
     § 42 
     § 43 
[Schlussformel] 



Entscheidungen zu Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
VG  München M 1 K 13.2571 15.10.2013
BGH III ZR 15/93 17.03.1994
BVerfG 2 BvR 1013, 1019, 1034/77 01.08.1978

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