Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 
(GWB) [Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 703-5] [GESTA: 13/E034]
Erste Fassung: 26.08.1998 BGBl. I Nr. 59 S. 2521 - 2544 PDF-Format Letzte Fassung: 26.06.2013 BGBl. I Nr. 32 S. 1750 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.1999
Stand: 15.07.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Modernisierung des Postrechts Artikel 25 vom 15.07.2024
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Inhaltsübersicht 
Teil 1 Wettbewerbsbeschränkungen
     Kapitel 1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
     Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
     Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
     Kapitel 4 Wettbewerbsregeln
     Kapitel 5 Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
     Kapitel 6 Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
     Kapitel 7 Zusammenschlusskontrolle
     Kapitel 8 Monopolkommission
     Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
Teil 2 Kartellbehörden
     Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
     Kapitel 2 Behördenzusammenarbeit
     Kapitel 3 Bundeskartellamt
Teil 3 Verfahren
     Kapitel 1 Verwaltungssachen
     Kapitel 2 Bußgeldsachen
     Kapitel 3 Vollstreckung
     Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
     Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
     Kapitel 1 Vergabeverfahren
     Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
     Zweiter Abschnitt Nachprüfungsverfahren (gültig bis 17.04.2016)
     Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
     Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen (gültig bis 17.04.2016)
     Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
     Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden
     Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer
     Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
Fünfter Teil Anwendungsbereich des Gesetzes (gültig bis 17.04.2016)
Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (gültig bis 17.04.2016)
Teil 5 Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
     § 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
     § 186 Anwendungsbestimmung zu § 47k
     § 187 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage (zu § 98 Nummer 4) (gültig bis 17.04.2016)
Fußnote:
FNA ursprünglich 703-4




Entscheidungen zu GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BSG B 6 SF 1/23 R 19.06.2023
BGH KZR 71/21 13.06.2023
BGH KZR 20/21 04.04.2023
BGH KVZ 38/20 14.02.2023
BGH KZR 42/20 29.11.2022
BGH KZB 75/21 27.09.2022
BGH KZR 46/20 28.06.2022
BGH V ZR 7/21 13.05.2022
BGH I ZR 70/21 10.03.2022
BGH KZR 23/18 14.12.2021
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

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