Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 
(Genossenschaftsgesetz - GenG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMJ] [FNA: 4125-1]
Erste Fassung: 01.05.1889 RGBl. Nr. 11 S. 55 - 93 Letzte Fassung: 16.10.2006 BGBl. I Nr. 47 S. 2230 PDF-Format  Gültig ab: 01.10.1889
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 22 vom 23.10.2024
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
Abschnitt 1 Errichtung der Genossenschaft
     § 1 Wesen der Genossenschaft
     § 2 Haftung für Verbindlichkeiten
     § 3 Firma der Genossenschaft
     § 4 Mindestzahl der Mitglieder
     § 5 Form der Satzung  (letzte Änderung)
     § 6 Mindestinhalt der Satzung
     § 7 Weiterer zwingender Satzungsinhalt
     § 7a Mehrere Geschäftsanteile; Sacheinlagen
     § 8 Satzungsvorbehalt für einzelne Bestimmungen
     § 8a Mindestkapital
     § 9 Vorstand; Aufsichtsrat
     § 10 Genossenschaftsregister
     § 11 Anmeldung der Genossenschaft  (letzte Änderung)
     § 11a Prüfung durch das Gericht
     § 12 Veröffentlichung der Satzung
     § 13 Rechtszustand vor der Eintragung
     § 14 Errichtung einer Zweigniederlassung
     § 14a Bestehende Zweigniederlassungen (gültig bis 31.12.2006)
     § 15 Erwerb der Mitgliedschaft  (letzte Änderung)
     § 15a Inhalt der Beitrittserklärung  (letzte Änderung)
     § 15b Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen  (letzte Änderung)
     § 16 Änderung der Satzung
Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
     § 17 Juristische Person; Formkaufmann
     § 18 Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
     § 19 Gewinn- und Verlustverteilung
     § 20 Ausschluss der Gewinnverteilung
     § 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
     § 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
     § 21b Mitgliederdarlehen  (letzte Änderung)
     § 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
     § 22a Nachschusspflicht
     § 22b Zerlegung des Geschäftsanteils
     § 23 Haftung der Mitglieder
Abschnitt 3 Verfassung der Genossenschaft
     § 24 Vorstand
     § 25 Vertretung, Zeichnung durch Vorstandsmitglieder
     § 25a Angaben auf Geschäftsbriefen
     § 26 Vertretungsbefugnis des Vorstands
     § 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
     § 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
     § 29 Publizität des Genossenschaftsregisters
     § 30 Mitgliederliste
     § 31 Einsicht in die Mitgliederliste
     § 32 Vorlage der Mitgliederliste beim Gericht
     § 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
     § 33a  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33b  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33c  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33d  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33e  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33f  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33g  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33h  (gültig bis 31.12.1985)
     § 33i  (gültig bis 31.12.1985)
     § 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
     § 35 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
     § 36 Aufsichtsrat
     § 37 Unvereinbarkeit von Ämtern
     § 38 Aufgaben des Aufsichtsrats
     § 39 Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats
     § 40 Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern
     § 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
     § 42 Prokura; Handlungsvollmacht
     § 43 Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder  (letzte Änderung)
     § 43a Vertreterversammlung
     § 43b Formen der Generalversammlung  (letzte Änderung)
     § 44 Einberufung der Generalversammlung
     § 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
     § 46 Form und Frist der Einberufung
     § 47 Niederschrift
     § 48 Zuständigkeit der Generalversammlung
     § 49 Beschränkungen für Kredite
     § 50 Bestimmung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil
     § 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung
     § 52  (gültig bis 17.08.2006)
Abschnitt 4 Prüfung und Prüfungsverbände
     § 53 Pflichtprüfung
     § 53a Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung
     § 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
     § 54a Wechsel des Prüfungsverbandes
     § 55 Prüfung durch den Verband
     § 56 Ruhen des Prüfungsrechts des Verbandes
     § 57 Prüfungsverfahren
     § 57a Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung
     § 58 Prüfungsbericht
     § 59 Befassung der Generalversammlung
     § 60 Einberufungsrecht des Prüfungsverbandes
     § 61 Vergütung des Prüfungsverbandes
     § 62 Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
     § 63 Zuständigkeit für Verleihung des Prüfungsrechts
     § 63a Verleihung des Prüfungsrechts
     § 63b Rechtsform, Mitglieder und Zweck des Prüfungsverbandes
     § 63c Satzung des Prüfungsverbandes
     § 63d Einreichungen bei Gericht
     § 63e Qualitätskontrolle für Prüfungsverbände
     § 63f Prüfer für Qualitätskontrolle
     § 63g Durchführung der Qualitätskontrolle
     § 63h Inspektionen
     § 63i  (gültig bis 31.12.1994)
     § 64 Staatsaufsicht
     § 64a Entziehung des Prüfungsrechts
     § 64b Bestellung eines Prüfungsverbandes
     § 64c Prüfung aufgelöster Genossenschaften
Abschnitt 5 Beendigung der Mitgliedschaft
     § 65 Kündigung des Mitglieds  (letzte Änderung)
     § 66 Kündigung durch Gläubiger
     § 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
     § 67 Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes  (letzte Änderung)
     § 67a Außerordentliches Kündigungsrecht  (letzte Änderung)
     § 67b Kündigung einzelner Geschäftsanteile  (letzte Änderung)
     § 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
     § 68 Ausschluss eines Mitglieds
     § 69 Eintragung in die Mitgliederliste
     § 70  (gültig bis 24.12.1993)
     § 71  (gültig bis 24.12.1993)
     § 72  (gültig bis 24.12.1993)
     § 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
     § 74  (gültig bis 14.12.2004)
     § 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft
     § 76 Übertragung des Geschäftsguthabens  (letzte Änderung)
     § 77 Tod des Mitglieds
     § 77a Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
Abschnitt 6 Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
     § 78 Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
     § 78a  (gültig bis 31.12.1973)
     § 78b  (gültig bis 31.12.1973)
     § 79 Auflösung durch Zeitablauf
     § 79a Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
     § 80 Auflösung durch das Gericht
     § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
     § 81a Auflösung bei Insolvenz
     § 82 Eintragung der Auflösung
     § 83 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
     § 84 Anmeldung durch Liquidatoren
     § 85 Zeichnung der Liquidatoren
     § 86 Publizität des Genossenschaftsregisters
     § 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium
     § 87a Zahlungspflichten bei Überschuldung
     § 87b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
     § 88 Aufgaben der Liquidatoren
     § 88a Abtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge
     § 89 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
     § 90 Voraussetzung für Vermögensverteilung
     § 91 Verteilung des Vermögens
     § 92 Unverteilbares Reinvermögen
     § 93 Aufbewahrung von Unterlagen
     § 93a  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93b  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93c  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93d  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93e  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93f  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93g  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93h  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93i  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93k  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93l  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93m  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93n  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93o  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93p  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93q  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93r  (gültig bis 31.12.1994)
     § 93s  (gültig bis 31.12.1994)
     § 94 Klage auf Nichtigerklärung
     § 95 Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln
     § 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage
     § 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
Abschnitt 7 Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
     § 98 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
     § 99 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (gültig bis 31.12.2020)
     § 100  (gültig bis 31.12.1998)
     § 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
     § 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
     § 103  (gültig bis 31.12.1998)
     § 104  (gültig bis 31.12.1998)
     § 105 Nachschusspflicht der Mitglieder
     § 106 Vorschussberechnung
     § 107 Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
     § 108 Erklärungstermin
     § 108a Abtretbarkeit von Ansprüchen der Genossenschaft
     § 109 Einziehung der Vorschüsse
     § 110 Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
     § 111 Anfechtungsklage
     § 112 Verfahren bei Anfechtungsklage
     § 112a Vergleich über Nachschüsse
     § 113 Zusatzberechnung
     § 114 Nachschussberechnung
     § 115 Nachtragsverteilung
     § 115a Abschlagsverteilung der Nachschüsse
     § 115b Nachschusspflicht ausgeschiedener Mitglieder
     § 115c Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
     § 115d Einziehung und Erstattung von Nachschüssen
     § 115e Eigenverwaltung
     § 116 Insolvenzplan
     § 117 Fortsetzung der Genossenschaft
     § 118 Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft  (letzte Änderung)
Abschnitt 8 Haftsumme
     § 119 Bestimmung der Haftsumme
     § 120 Herabsetzung der Haftsumme
     § 121 Haftsumme bei mehreren Geschäftsanteilen
     § 122 
     § 123 
     § 124 
     § 125 
     § 126 
     § 127 
     § 128 
     § 129 
     § 130 
     § 131  (gültig bis 31.12.1973)
     § 132  (gültig bis 31.12.1973)
     § 133  (gültig bis 31.12.1973)
     § 134  (gültig bis 31.12.1973)
     § 135  (gültig bis 31.12.1973)
     § 136  (gültig bis 31.12.1973)
     § 137  (gültig bis 31.12.1973)
     § 138  (gültig bis 31.12.1973)
     § 139  (gültig bis 31.12.1973)
     § 140  (gültig bis 31.12.1973)
     § 141  (gültig bis 31.12.1973)
     § 142  (gültig bis 31.12.1973)
     § 143  (gültig bis 31.12.1973)
     § 144  (gültig bis 31.12.1973)
     § 145  (gültig bis 31.12.1973)
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 146  (gültig bis 31.03.1970)
     § 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
     § 148 Pflichtverletzung bei Verlust
     § 149  (gültig bis 31.12.1973)
     § 150 Verletzung der Berichtspflicht
     § 151 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
     § 151a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
     § 152 Bußgeldvorschriften
     § 153 Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
     § 154  (gültig bis 31.12.1973)
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
     § 155 Altregister im Beitrittsgebiet
     § 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, Registerbekanntmachungen
     § 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
     § 158 Ersatzweise Bekanntmachung
     § 159  (gültig bis 30.09.1957)
     § 160 Zwangsgeldverfahren
     § 161 Verordnungsermächtigung (gültig bis 21.07.2017)
     § 162 Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen
     § 163  (gültig bis 17.08.2006)
     § 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
     § 165 Übergangsvorschrift zum Euro-Bilanzgesetz (gültig bis 21.07.2017)
     § 166 Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz
     § 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
     § 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
     § 169 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
     § 170 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
     § 171 Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung
     § 172 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
     § 173 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
     § 174 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
     § 175 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
     § 176 Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
     § 177 Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz  (letzte Änderung)
[Schlussformel] 
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" (vom 1.10.1889 bis 17.08.2006)




Entscheidungen zu GenG Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerfG 2 BvR 988/16 07.12.2022
BAG 8 AZR 73/16 26.01.2017
BGH II ZR 10/15 10.01.2017
LG  Arnsberg 8 O 134/15 17.11.2016
BGH IX ZB 46/14 14.07.2016
BFH I R 65/13 28.10.2015
LG  Kleve 4 O 119/15 27.10.2015
LG  Rottweil 1 S 78/15 21.10.2015
BGH IX ZR 276/13 18.09.2014
FG  Düsseldorf 6 K 2087/11 F 18.03.2014
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

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