Gewerbeordnung 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BMW] [FNA: 7100-1]
Erste Fassung: 21.06.1869 BGBl. NB Nr. 26 S. 245 - 282 Letzte Fassung: 22.02.1999 BGBl. I Nr. 9 S. 202 PDF-Format  Gültig ab: 01.10.1869
Stand: 23.10.2024

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Durchführung des § 128a der Gewerbeordnung
Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 36 vom 23.10.2024
Zur NormListe aller Änderungen
Zur NormListe aller Verweise auf diese Norm
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
Inhaltsübersicht 
Titel I Allgemeine Bestimmungen
     § 1 Grundsatz der Gewerbefreiheit
     § 2 (aufgehoben)
     § 3 Betrieb verschiedener Gewerbe
     § 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
     § 5 Zulassungsbeschränkungen
     § 6 Anwendungsbereich
     § 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
     § 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle; Europäischer Berufsausweis; Verordnungsermächtigung
     § 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
     § 7 Mitteilungspflicht bei Gewerben mit Zuverlässigkeitsüberprüfung
     § 8 Ablösung von Rechten (gültig bis 31.12.2022)
     § 9 Streitigkeiten über Aufhebung oder Ablösung von Rechten (gültig bis 31.12.2022)
     § 10 Kein Neuerwerb von Rechten (gültig bis 31.12.2022)
     § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
     § 11a Vermittlerregister
     § 11b Bewacherregister; Verordnungsermächtigung
     § 11c Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bei reglementierten Berufen
     § 11d Zusammenarbeit der Behörden
     § 12 Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen
     § 13 Erprobungsklausel
     § 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen
     § 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
     § 13c Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
Titel II Stehendes Gewerbe
     I. Allgemeine Erfordernisse
     II. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
     III Umfang, Ausübung und Verlust der Gewerbefugnisse
Titel III Reisegewerbe
     § 55 Reisegewerbekarte
     § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
     § 55b Weitere reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Gewerbelegitimationskarte
     § 55c Anzeigepflicht  (letzte Änderung)
     § 55d Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer (gültig bis 31.01.1995)
     § 55e Sonn- und Feiertagsruhe
     § 55f Haftpflichtversicherung
     § 56 Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
     § 56a Wanderlager
     § 57 Versagung der Reisegewerbekarte
     § 57a (aufgehoben)
     § 58 (aufgehoben)
     § 59 Untersagung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten
     § 60 Beschäftigte Personen
     § 60a Veranstaltung von Spielen
     § 60b Volksfest
     § 60c Mitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte
     § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung
     § 61 Örtliche Zuständigkeit
     § 61a Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe
     § 62 (aufgehoben)
     § 63  (gültig bis 30.04.1986)
Titel IV Messen, Ausstellungen, Märkte
     § 64 Messe
     § 65 Ausstellung
     § 66 Großmarkt
     § 67 Wochenmarkt
     § 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt
     § 68a Verabreichen von Getränken und Speisen
     § 69 Festsetzung
     § 69a Ablehnung der Festsetzung, Auflagen
     § 69b Änderung und Aufhebung der Festsetzung
     § 70 Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung
     § 70a Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung
     § 70b Anbringung von Namen und Firma (gültig bis 27.12.2009)
     § 71 Vergütung
     § 71a Öffentliche Sicherheit oder Ordnung
     § 71b Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
Titel V Taxen
     §§ 72 bis 80 (aufgehoben)
Titel VI Innungen, Innungsausschüsse, Handwerkskammern, Innungsverbände
     §§ 81 - 104n (aufgehoben)
Titel VIa Handwerksrolle
     §§ 104o bis 104u (aufgehoben)
Titel VII Arbeitnehmer
     I. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze
     II. Verhältnisse der Gesellen und Gehilfen (gültig bis 31.12.2002)
     III. Lehrlingsverhältnisse (gültig bis 31.12.2002)
     II. Meistertitel
     IIIb. Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werkmeister, Techniker (gültig bis 31.12.2002)
     IV. Besondere Bestimmungen für Betriebe, in denen in der Regel mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden (gültig bis 31.12.2002)
     III. Aufsicht
     VI. Gehilfen und Lehrlinge in Betrieben des Handelsgewerbes (gültig bis 31.12.2002)
Titel VIII Gewerbliche Hilfskassen
     § 140 Kranken-, Hilfs- und Sterbekassen (gültig bis 31.12.2002)
     §§ 141 bis 141f (aufgehoben)
Titel IX Statutarische Bestimmungen
     § 142 Erlaß und Außerkraftsetzung (gültig bis 31.12.2002)
Titel X Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 143 Verletzung von Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (gültig bis 31.12.1992)
     § 144 Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe
     § 145 Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe
     § 145a (aufgehoben)
     § 145b  (gültig bis 08.05.1945)
     § 146 Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes
     § 147 Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
     § 147a Verbotener Erwerb von Edelmetallen und Edelsteinen
     § 147b Verletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen
     § 147c Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
     § 148 Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften
     § 148a Strafbare Verletzung von Prüferpflichten
     § 148b Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen
     § 148c Einziehung
Titel XI Gewerbezentralregister
     § 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
     § 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen Person
     § 150a Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber
     § 150b Auskunft für die wissenschaftliche Forschung
     § 150c Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
     § 150d Protokollierungen
     § 150e Elektronische Antragstellung
     § 150f Automatisiertes Auskunftsverfahren
     § 151 Eintragungen in besonderen Fällen
     § 152 Entfernung von Eintragungen
     § 153 Tilgung von Eintragungen
     § 153a Mitteilungen zum Gewerbezentralregister
     § 153b Identifizierungsverfahren
     § 153c Verwaltungsvorschriften
Schlußbestimmungen 
     § 154 Ausnahmen von Titel VII (gültig bis 31.12.2002)
     § 154a Anwendung des Titels VII auf Bergwerke, Salinen u.ä. (gültig bis 31.12.2002)
     § 155 Landesrecht, Zuständigkeiten
     § 155a Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
     § 156 Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
     § 157 Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34f
     § 158 Übergangsregelung zu § 11b; Probebetrieb
     § 159 Übergangsregelung zu § 34a
     § 160 Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34i
     § 161 Übergangsregelung zu § 14 Absatz 4
[Schlussformel] 
Anlage (zu § 36 Absatz 4a Satz 1)
Anlage 1 (zu § 14 Abs. 4) Gewerbe-Anmeldung (gültig bis 14.07.2011)
Anlage 2 (zu § 14 Abs. 4) Gewerbe-Ummeldung (gültig bis 14.07.2011)
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 4) Gewerbe-Abmeldung (gültig bis 14.07.2011)
Wichtiger Hinweis:
Vorschriften, die im Bundesanzeiger oder im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet werden und nicht Bestandteil des Fundstellennachweises A (FNA) sind, werden derzeit nicht systematisch aktualisiert. Diese Normen sind deshalb möglicherweise nicht immer auf aktuellem Stand.



Entscheidungen zu Gewerbeordnung:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH VIII ZR 221/21 16.11.2022
BGH VIII ZR 288/21 16.11.2022
BGH VIII ZR 290/21 16.11.2022
BVerwG 9 B 20.21 25.01.2022
BVerwG 9 B 20/21 25.01.2022
BVerwG 8 C 24.19 16.12.2021
BVerwG 8 C 28.20 07.07.2021
BVerwG 8 C 28/20 07.07.2021
BGH AnwZ (Brfg) 40/20 30.06.2021
BGH AnwZ (Brfg) 41/20 30.06.2021
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=GewO   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.