Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994 
(KStDV 1994) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 611-4-6]
Erste Fassung: 14.06.1977 BGBl. I Nr. 35 S. 848 - 849 Letzte Fassung: 22.02.1996 BGBl. I Nr. 13 S. 365 PDF-Format  Gültig ab: 24.06.1977
Stand: 01.04.2015

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext: Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Artikel 2 vom 21.12.2015
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Auf Grund des § 53 Abs. l des Körperschaftsteuergesetzes vom 31. August 1976 (BGBl. I S. 2597, 2599) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes 
     § 1 Allgemeines
     § 2 Kassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
     § 3 Kassen ohne Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
Zu § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes 
     § 4 Kleinere Versicherungsvereine  (letzte Änderung)
Zu § 26 Abs. 3 des Gesetzes 
     § 5 Entwicklungsländer (gültig bis 22.11.2010)
Schlußvorschrift 
     § 6 Anwendungszeitraum  (letzte Änderung)
     § 7 Inkrafttreten
[Schlussformel] 
Anlage (zu § 5) (gültig bis 22.11.2010)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV 1977)" (vom 24.6.1977 bis 17.12.1993)




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