Körperschaftsteuergesetz 
(KStG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMF] [FNA: 611-4-4]
Erste Fassung: 31.08.1976 BGBl. I Nr. 114 S. 2599 - 2617 Letzte Fassung: 15.10.2002 BGBl. I Nr. 75 S. 4144 PDF-Format  Gültig ab: 08.09.1976
Stand: 14.07.2025

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Artikel 2 vom 14.07.2025
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Inhaltsübersicht 
Erster Teil Steuerpflicht
     § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
     § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung
     § 2 Beschränkte Steuerpflicht
     § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
     § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
     § 5 Befreiungen
     § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
     § 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Zweiter Teil Einkommen
     Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
     Zweites Kapitel Sondervorschriften für die Organschaft
     Drittes Kapitel Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds
     Viertes Kapitel Sondervorschriften für Genossenschaften
Dritter Teil Tarif; Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen
     § 23 Steuersatz  (letzte Änderung)
     § 24 Freibetrag für bestimmte Körperschaften
     § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
     § 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Vierter Teil Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
     Erstes Kapitel Körperschaftsteuerbelastung des ausgeschütteten Gewinns unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften und Personenvereinigungen (gültig bis 31.12.2000)
     § 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
     § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
     § 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
     § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
     § 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer
     § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
     § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Fünfter Teil Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
     § 33 Ermächtigungen
     § 34 Schlussvorschriften (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)
     § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Sechster Teil Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
     § 36 Endbestände
     § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
     § 38 Körperschaftsteuererhöhung
     § 38a Gliederung des Eigenkapitals bei Aufspaltung oder Abspaltung (gültig bis 31.12.2000)
     § 38b Gliederung des Eigenkapitals in Sonderfällen des Vermögensübergangs (gültig bis 31.12.2000)
     § 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
     § 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes (gültig bis 28.12.2007)
     § 41 Sonstige Leistungen (gültig bis 31.12.2000)
     § 42 Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung bei Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Übernehmerin (gültig bis 31.12.2000)
     § 43 Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung bei sonstigen Körperschaften (gültig bis 31.12.2000)
     Zweites Kapitel Bescheinigungen; gesonderte Feststellung (gültig bis 31.12.2000)
Fünfter Teil Entstehung, Veranlagung, Erhebung und Vergütung der Steuer (gültig bis 31.12.2000)
     § 48 Entstehung der Körperschaftsteuer (gültig bis 31.12.2000)
     § 49 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer (gültig bis 31.12.2000)
     § 50 Sondervorschriften für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (gültig bis 31.12.2000)
     § 51 Ausschluß der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (gültig bis 31.12.2000)
     § 52 Vergütung des Erhöhungsbetrags (gültig bis 31.12.2000)
Sechster Teil Ermächtigungs- und Schlußvorschriften (gültig bis 31.12.2000)
     § 53 Ermächtigungen (gültig bis 31.12.2000)
     § 54 Schlußvorschriften (gültig bis 31.12.2000)
     § 54a Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (gültig bis 31.12.2000)
     § 55 Berlin-Klausel (gültig bis 28.02.1992)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuergesetz (KStG)" (vom 8.9.1976 bis 31.12.1990)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuergesetz 1991 (KStG 1991)" (vom 1.1.1991 bis 31.12.1995)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuergesetz 1996 (KStG 1996)" (vom 1.1.1996 bis 31.12.1998)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuergesetz 1999 (KStG 1999)" (vom 1.1.1999 bis 20.9.2002)
Frühere amtliche Bezeichnung: "Körperschaftsteuergesetz 2002 (KStG 2002)" (vom 21.9.2002 bis 20.05.2003)




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