Verordnung über den Kinderarbeitsschutz 
(Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 8051-10-2]
Fassung: 23.06.1998 BGBl. I Nr. 38 S. 1508 PDF-Format  Gültig ab: 01.07.1998

Zur NormListe aller Verweise auf diese Norm
Auf Grund des § 5 Abs. 4a des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e des Gesetzes vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 311) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1 Beschäftigungsverbot
§ 2 Zulässige Beschäftigungen
§ 3 Behördliche Befugnisse
§ 4 Inkrafttreten
[Schlussformel] 



Entscheidungen zu KindArbSchV Verordnung über den Kinderarbeitsschutz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
ArbG  Dortmund 3 Ca 4633/16 06.04.2017
ArbG  Dortmund 2 Ca 4632/16 14.02.2017

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