Luftverkehrs-Ordnung 
(LuftVO) [Verordnung] [Bundesrecht] [FNA: 96-1-2]
Erste Fassung: 10.08.1963 BGBl. I Nr. 49 S. 652 - 671 Letzte Fassung: 27.03.1999 BGBl. I Nr. 17 S. 580 - 581 PDF-Format  Gültig ab: 16.09.1963 bis: 05.11.2015
Stand: 29.10.2015
Ist mit Ablauf des 05.11.2015 außer Kraft getreten

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertundvierte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Fünfundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln mit zivilen Luftfahrzeugen zum und vom Militärflugplatz Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von ­Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertvierundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mannheim-City)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Elfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertneunten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtunddreißigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Einhundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Elfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundfünfzigsten Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Einhundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Einhundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instru­mentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mönchengladbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsiebenundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einhundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Altenburg­Nobitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Elfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Siegerland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertneunten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neununddreißigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Einhundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertneunundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Magdeburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsiebenundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Magdeburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mönchengladbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertvierundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mannheim-City)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsiebenundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertneunten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundsechzigsten Durch­führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mönchengladbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flug­verfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flug­verfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mönchengladbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertvierzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechsundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Siegerland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Siegerland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertvierundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Einhundertvierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertvierzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Elfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachtundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hundertachtundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflug­höhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kon­trollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Eggenfelden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Eggenfelden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiunddreißigsten Durch­führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest­legung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsechzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bremerhaven)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertneunten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bremerhaven)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertdreiundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Heringsdorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebenundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundsiebzigsten Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertsiebten Durchführungsver­ordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertneunten Durchführungs­verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts ­zur Änderung der Hundertfünfundvierzigsten Durch­führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfundfünfzigsten Durch­führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreißigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundzwanzigsten Durch­führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertzweiundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hunderteinundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von An- und Abflugverfahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth sowie von VFR/IFR-Wechselverfahren für Abflüge von der Startbahn 06 dieses Verkehrslandeplatzes)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertvierundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundzwanzigste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertachtundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Heringsdorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Hahn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hundertzweiundvierzigsten und der Hundertdreiundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertvierundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar in der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Laage)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mannheim)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hundertsiebenunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Parchim-Mecklenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdritte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hundertneunundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hunderteinundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hundertzweiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Laage)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Parchim-Mecklenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mönchengladbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihunderterste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertzwanzigste Durchführungsverordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Hundertfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertzweiten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertfünften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertsiebten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertachten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertneunten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertdreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertfünfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertsiebente Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertachte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertneunte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig-Halle)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertachtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln) und der Einhundertvierten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertvierte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertsechste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einhundertersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Egelsbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einundsechzigsten, Zweiundsechzigsten, Dreiundsechzigsten, Siebzigsten, Vierundsiebziggsten, Sechsundsiebzigsten un Neunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Egelbach)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung eines IFR/VFR-Wechselverfahrens für Anflüge zum Verkehrslandeplatz Augsburg sowie von Verfahren für IFR-Anflüge von Startbahn 07 dieses Verkehrslandeplatzes)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Frankfurt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Dreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und der Flugverfahren für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge in Nahverkehrsbereich Zürich über deutschem Hoheitsgebiet)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und ReiseflughÖhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Dreiundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Dreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von An- und Abflugverfahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth sowie von VFR/IFR-Wechselverfahren für Abflüge von der Startbahn 06 dieses Verkehrslandeplatzes)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Pirk)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Friedrichshafen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von IFR/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von IFR/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit für Flüge nach Instrumentenflugregeln unterhalb der Flugfläche 100)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Einundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit für Flüge nach Instrumentenflugregeln unterhalb der Flughöhe 100)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln in den oberen Kontrollbezirken und Flugberatungsbezirken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar im oberen Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar im unteren Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar in der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Aufhebung der Neunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar im oberen Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Pirk)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt/Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Uetersen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar im unteren Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Aufhebung der Einundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflügen nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Uetersen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflügen nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Uetersen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen München anläßlich der Olympischen Spiele 1972)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Fürstenfeldbruck anläßlich der Olympischen Spiele 1972)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Neubiberg anläßlich der Olympischen Spiele 1972)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz und Fliegerhorst Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Flugplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel-Calden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Flugplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von IFR-/VFR-Wechselverfahren für An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel-Calden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Funkfrequenzen) und der Sechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Funkfrequenzen der nicht von der Bundesanstalt für Flugsicherung betriebenen Bodenfunkstellen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Dreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Niederstetten)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln in den oberen Kontrollbezirken und Flugverkehrsberatungsbezirken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Abflüge nach Sichtflugregeln zum Flugplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neununddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung eines Instrumenten-Anflugverfahrens zum Militärflugplatz Eggebek mit anschließendem Sichtanflug zum Verkehrslandeplatz Flensburg-Schäferhaus)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum Flugplatz Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung eines Instrumenten-Anflugverfahrens zum Militärflugplatz Eggebek mit anschließendem Sichtanflug zum Verkehrslandeplatz Flensburg-Schäferhaus)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierten, Fünften, Siebenten, Dreißigsten und Einunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Erste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Funkfrequenzen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Einzelheiten über Startmeldungen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Einzelheiten über Landemeldungen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Niederstetten)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln in den oberen Flugverkehrsberatungsbezirken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Funkfrequenzen der nicht von der Bundesanstalt für Flugsicherung betriebenen Bodenfunkstellen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Abflüge nach Sichtflugregeln zum Flugplatz Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Maßeinheiten)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Inhalt und Form der Standortmeldungen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebente Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Instrumentenflugregeln)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Sprechfunkverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Achtundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Einzelheiten über Arten, Inhalt, Form, Abgabe, Annahme, Aufhebung und Änderungen von Flugplänen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Neunundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Einzelheiten über Arten, Inhalt, Form, Abgabe, Annahme, Aufhebung und Änderung von Flugplänen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln-Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Sichtflugregeln zum Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechsundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Sprechfunkverfahren)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Elften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln von und zum Flughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Dreizehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Vierzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Fünfzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt (Main))
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Sechzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dritte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Neunte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt a.M.)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Elfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken-Ensheim)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenregeln zum und vom Flughafen München)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Stuttgart)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Vierzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Fünfzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt a.M.)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Sechzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Achtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Siebenundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven-Mariensiel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Siebenundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven-Mariensiel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Hundertzweiundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven-Mariensiel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertvierunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Zweihundertvierunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hunderteinundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom ...Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum Flughafen Saarbrücken-Ensheim)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Dreiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...Zweihundertvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einhundertfünfzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln ...Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einhundertfünfzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einhundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln ...Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der Einhundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertfünfzehnte Durchführungsverordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertsiebzehnte Durchführungsverordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweiundvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Zweihundertzweiundvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertachtundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lemwerder)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertneunundneunzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Regionalflughafen Cochstedt/Schneidlingen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Cochstedt/Schneidlingen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tempelhof)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach ...Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachtundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...Zweihundertachtundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertdritte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertfünfundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Kassel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz ...Zweihunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen ...Zweihundertdreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebenunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Zweihundertsiebenunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Mannheim)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsiebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertneunundzwanzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin/Schönefeld für Start- und Landebahn 25L/07R und Aussetzung der Anwendung ...Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin/Schönefeld für Start- und Landebahn 25L/07R und Aussetzung der Anwendung ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...Zweihundertfünfundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im ...Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihunderteinundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsechsundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld ...Zweihundertsechsundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz ...Zweihundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz ...Zweihundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach ...Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Aufhebung der Zweihundertzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...Verordnung zur Aufhebung der Zweihundertzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Cottbus-Drewitz)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen)Zweihundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertneunte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...Zweihunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen ...
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertsechzehnte Durchführungsverordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertsiebte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin-Tegel)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Einhundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen/Allgäu)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertvierundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Magdeburg/Cochstedt)Zweihundertvierundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Magdeburg/Cochstedt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertvierundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertdreiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Heringsdorf)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Hundertsechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Kiel-Holtenau)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertneunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)
Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Zweihundertdreiundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Magdeburg/Cochstedt)
Aufgehoben durch Zum Gesetzestext: Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für ... Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für ... Artikel 8 vom 29.10.2015
Zur NormListe aller Änderungen
Zur NormListe aller Verweise auf diese Norm
Inhaltsübersicht  (gültig bis 05.11.2015)
Erster Abschnitt Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr (gültig bis 05.11.2015)
     § 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr (gültig bis 05.11.2015)
     § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer (gültig bis 05.11.2015)
     § 3 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers (gültig bis 05.11.2015)
     § 3a Flugvorbereitung (gültig bis 05.11.2015)
     § 3b Mitführung von Urkunden und Ausweisen (gültig bis 05.11.2015)
     § 4 Anwendung der Flugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 4a Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät (gültig bis 05.11.2015)
     § 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen (gültig bis 05.11.2015)
     § 5a Startverbote, Übermittlung an ausländische Stellen (gültig bis 05.11.2015)
     § 5b Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen (gültig bis 05.11.2015)
     § 5c Register für Ereignisse nach § 5b (gültig bis 05.11.2015)
Zweiter Abschnitt Allgemeine Regeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 7 Abwerfen von Gegenständen (gültig bis 05.11.2015)
     § 8 Kunstflug (gültig bis 05.11.2015)
     § 9 Schlepp- und Reklameflüge (gültig bis 05.11.2015)
     § 9a Uhrzeit und Maßeinheiten (gültig bis 05.11.2015)
     § 10 Luftraumordnung (gültig bis 05.11.2015)
     § 11 Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen (gültig bis 05.11.2015)
     § 11a Flüge mit Überschallgeschwindigkeit (gültig bis 05.11.2015)
     § 11b Zugelassene Ausnahmen (gültig bis 05.11.2015)
     § 11c Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken (gültig bis 05.11.2015)
     § 12 Vermeidung von Zusammenstößen (gültig bis 05.11.2015)
     § 13 Ausweichregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 14 Wolkenflüge mit Segelflugzeugen und Luftsportgeräten (gültig bis 05.11.2015)
     § 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes (gültig bis 05.11.2015)
     § 15a Verbotene Nutzung des Luftraums (gültig bis 05.11.2015)
     § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (gültig bis 05.11.2015)
     § 16a Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums (gültig bis 05.11.2015)
     § 17 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter (gültig bis 05.11.2015)
     § 18 Übungsflüge unter angenommenen Instrumentenflug-Bedingungen (gültig bis 05.11.2015)
     § 19 Luftfahrzeuge auf dem Wasser (gültig bis 05.11.2015)
     § 20 Gefahrenmeldung (gültig bis 05.11.2015)
     § 21 Signale und Zeichen (gültig bis 05.11.2015)
     § 21a Regelung des Flugplatzverkehrs (gültig bis 05.11.2015)
     § 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung (gültig bis 05.11.2015)
     § 22a Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen (gültig bis 05.11.2015)
     § 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle (gültig bis 05.11.2015)
     § 24 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise (gültig bis 05.11.2015)
     § 25 Flugplanabgabe (gültig bis 05.11.2015)
     § 26 Flugverkehrskontrollfreigabe (gültig bis 05.11.2015)
     § 26a Funkverkehr (gültig bis 05.11.2015)
     § 26b Standortmeldungen (gültig bis 05.11.2015)
     § 26c Beendigung der Flugverkehrskontrolle (gültig bis 31.12.1992)
     § 26d Startmeldung (gültig bis 05.11.2015)
     § 27 Landemeldung (gültig bis 05.11.2015)
     § 27a Flugverfahren (gültig bis 05.11.2015)
Dritter Abschnitt Sichtflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 28 Flüge nach Sichtflugregeln in Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G (gültig bis 05.11.2015)
     § 29 Flüge nach Sichtflugregeln außerhalb des kontrollierten Luftraums in Höhen von weniger als 900 m (3.000 Fuß) über Grund oder Wasser (gültig bis 28.04.1993)
     § 30 Flüge nach Sichtflugregeln oberhalb der Flugfläche 200 (gültig bis 28.04.1993)
     § 31 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 32 Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken (gültig bis 05.11.2015)
     § 33 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht (gültig bis 05.11.2015)
     § 34 Such- und Rettungsflüge (gültig bis 05.11.2015)
Vierter Abschnitt Instrumentenflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 35 Luftfahrzeugausrüstung (aufgehoben)
     § 36 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 37 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 38 Standortmeldungen (aufgehoben)
     § 39 Beendigung der Flugverkehrskontrolle (aufgehoben)
     § 40 Übergang vom Flug nach Instrumentenflugregeln zum Flug nach Sichtflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
     § 41 Fermeldeverbindungen (aufgehoben)
     § 42 Abbruch von Landeanflügen (gültig bis 05.11.2015)
Fünfter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften (gültig bis 05.11.2015)
     § 43 Ordnungswidrigkeiten (gültig bis 05.11.2015)
     § 44 Inkrafttreten (gültig bis 05.11.2015)
     § 45 Berlin-Klausel (gültig bis 31.12.1992)
[Schlussformel]  (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 1 (zu §§ 17 und 19 Abs. 7 LuftVO) Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (gültig bis 05.11.2015)
     § 1 Begriffsbestimmungen (gültig bis 05.11.2015)
     § 2 Positionslichter (gültig bis 05.11.2015)
     § 3 Zusammenstoß-Warnlicht (gültig bis 05.11.2015)
     § 4 Lichter für Flugzeuge auf dem Wasser (gültig bis 05.11.2015)
     § 5 Vorschriften für Freiballone (gültig bis 28.03.1995)
     § 6 Lichter für andere Luftfahrzeuge (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 2 (zu § 21 LuftVO) Signale und Zeichen (gültig bis 05.11.2015)
     1. Not- und Dringlichkeitssignale  (gültig bis 05.11.2015)
     2. Warnsignale  (gültig bis 05.11.2015)
     3. Signale für den Flugplatzverkehr  (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 3 (zu §§ 31 und 37 LuftVO) Halbkreis-Flughöhen (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 5 (zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO) Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 6 (zu § 5b LuftVO) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen (gültig bis 05.11.2015)
     A. Flugbetrieb (gültig bis 05.11.2015)
     B. Technische Vorkommnisse am Luftfahrzeug (gültig bis 05.11.2015)
     C. Instandhaltung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen (gültig bis 05.11.2015)
     D. Flugnavigationsdienste, Flugplatzeinrichtungen und Bodendienste (gültig bis 05.11.2015)
     E. Beispiele für Ereignisse, die aufgrund der Kriterien für spezifische Systeme nach Abschnitt B Nr. 2 meldepflichtig sind (gültig bis 05.11.2015)
Anlage 7 (zu § 5b LuftVO) Verzeichnis der meldepflichtigen Ereignisse im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten (gültig bis 05.11.2015)
     1. Beinahezusammenstöße (einschließlich besonderer Situationen, bei denen der Abstand zwischen einem Luftfahrzeug und einem anderen Luftfahrzeug/ dem Boden/einem Fahrzeug/einer Person oder einem Gegenstand als zu gering empfunden wird)  (gültig bis 05.11.2015)
     2. Möglichkeit eines Zusammenstoßes oder eines Beinahezusammenstoßes (einschließlich besonderer Situationen, aus denen sich ein Unfall oder ein Beinahezusammenstoß entwickeln kann, wenn ein anderes Luftfahrzeug in der Nähe ist)  (gültig bis 05.11.2015)
     3. ATM-spezifische Ereignisse (einschließlich Situationen, in denen die Fähigkeit, sichere ATM-Dienste bereitzustellen, beeinträchtigt ist, wozu auch Situationen gehören, in denen der sichere Betrieb eines Luftfahrzeugs nur zufällig nicht gefährdet wurde). Dies schließt die folgenden Ereignisse ein  (gültig bis 05.11.2015)
     4. Beispiele für ATM-Ereignisse, die aufgrund der Kriterien für den Betrieb von Luftfahrzeugen nach Abschnitt 3 meldepflichtig sind  (gültig bis 05.11.2015)



Entscheidungen zu LuftVO Luftverkehrs-Ordnung:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerwG 4 C 5.19 29.04.2021
BVerwG 4 C 5/19 29.04.2021
BVerwG 4 C 14.12 19.12.2013
OVG  Berlin OVG 11 S 1.13 24.09.2013
OVG  Berlin OVG 11 A 10.13 14.06.2013
OVG  Berlin OVG 11 A 20.13 14.06.2013
HessVGH  Kassel 9 C 147/12.T 17.04.2013
OVG  Bautzen 1 C 13/08 27.06.2012
OVG  Bautzen 1 C 14/08 27.06.2012
OVG  Bautzen 1 C 20/08 09.05.2012
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