Gesetz zur Einsparung von Personalausgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung sowie bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost 
[Gesetz] [Bundesrecht] [FNA: 63-18]
Fassung: 22.12.1983 BGBl. I Nr. 53 S. 1565 - 1566  Gültig ab: 01.01.1984
Stand: 23.12.2003

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Artikel 64 vom 23.12.2003
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§ 1 Stellenbesetzungssperre  (letzte Änderung)
§ 2 Wegfall des Essenszuschusses



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