Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen 
(Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMJ] [FNA: 114-1]
Fassung: 30.01.1950 BGBl. Nr. 6 S. 23 - 24  Gültig ab: 15.02.1950 bis: 31.12.2022
Stand: 20.12.2022
Ist mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten

Aufgehoben durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens Artikel 3 Nr. 1 vom 20.12.2022
Zur NormListe aller Änderungen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes (gültig bis 31.12.2022)
     § 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes (gültig bis 31.12.2022)
     § 2 Verkündung von Rechtsverordnungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 3 Verkündung von Verkehrstarifen (gültig bis 31.12.2022)
     § 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife (gültig bis 31.12.2022)
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger (gültig bis 31.12.2022)
     § 5 Bundesanzeiger (gültig bis 31.12.2022)
     § 6 Zugang zum Bundesanzeiger (gültig bis 31.12.2022)
     § 7 Sicherheitsanforderungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung (gültig bis 31.12.2022)
     § 9 Verordnungsermächtigung (gültig bis 31.12.2022)
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 11 Berichtigungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 12 Übergangsvorschrift (gültig bis 31.12.2022)
[Schlussformel]  (gültig bis 31.12.2022)
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen" (vom 15.2.1950 bis 31.3.2012)




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