Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs 
(Regionalisierungsgesetz - RegG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMV BMI BMJ BMF BMW BMA] [FNA: 9240-3]
Fassung: 27.12.1993 BGBl. I Nr. 73 S. 2395 - 2396 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.1996
Stand: 20.12.2024

Durchgeführt durch:  Zum Gesetzestext: Verordnung zur Durchführung von § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Jahre 1996 bis 2001
Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Artikel 1 vom 20.12.2024
Zur NormListe aller Änderungen
§ 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Regionalisierung
§ 4 Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen
§ 5 Finanzierung und Verteilung
§ 6 Verwendung
§ 7 Unterstützung der Länder beim Ausgleich von finanziellen Nachteilen durch COVID-19
§ 8 Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens 9-Euro-Ticket
§ 9 Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket  (letzte Änderung)
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 4 und 9)
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 7, 8 und 9)
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 11 und 12)
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 13 und 14)
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2)
Anlage 6 (zu § 7 Absatz 12)
Anlage 7 (zu § 8 Absatz 6)
Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6)  (letzte Änderung)



Entscheidungen zu RegG Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH KZR 84/20 05.04.2022
BGH KZR 8/21 08.02.2022
BGH KZR 89/20 08.02.2022
OVG  Münster 13 A 1733/13 16.09.2014
OVG  Münster 13 A 1847/13 16.09.2014
BerlVerfGH 32/12 13.05.2013
BGH X ZB 4/10 08.02.2011

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