Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes 
(Rettungsübernahmegesetz - RettungsG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMF BMJ] [FNA: 660-5] [GESTA: 16/D101]
Fassung: 07.04.2009 BGBl. I Nr. 18 S. 729 - 732 PDF-Format  Gültig ab: 09.04.2009
Stand: 20.12.2022

Geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens Artikel 2 Abs. 8  Nr. 2 vom 20.12.2022
Zur NormListe aller Änderungen
Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen (gültig bis 31.12.2022)



Entscheidungen zu RettungsG Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerfG 1 BvR 971/09 05.05.2009
BVerfG 1 BvR 390/09 26.02.2009

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=RettungsG   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.