Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BMA BMF BMW BMFa] [FNA: 860-3]
Fassung: 24.03.1997 BGBl. I Nr. 20 S. 595 - 689 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.1998
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 60 vom 23.10.2024
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Inhaltsübersicht 
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
     Erster Abschnitt Grundsätze
     Zweiter Abschnitt Berechtigte
     Dritter Abschnitt Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
Zweites Kapitel Versicherungspflicht
     Erster Abschnitt Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
     Zweiter Abschnitt Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
     Erster Abschnitt Beratung und Vermittlung
     Zweiter Abschnitt Vermittlung (gültig bis 31.03.2012)
     Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (gültig bis 31.03.2012)
     Zweiter Abschnitt Aktivierung und berufliche Eingliederung
     Dritter Abschnitt Berufswahl und Berufsausbildung
     Vierter Abschnitt Berufliche Weiterbildung
     Fünfter Abschnitt Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
     Sechster Abschnitt Verbleib in Beschäftigung
     Siebter Abschnitt Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
     Siebter Abschnitt Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
     Achter Abschnitt Befristete Leistungen und innovative Ansätze
Viertes Kapitel Leistungen an Arbeitnehmer (gültig bis 31.03.2012)
     Erster Abschnitt Vermittlungsunterstützende Leistungen (gültig bis 31.03.2012)
     Zweiter Abschnitt Verbesserung der Eingliederungsaussichten (gültig bis 31.12.2008)
     Dritter Abschnitt Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung (gültig bis 31.12.2008)
     Vierter Abschnitt Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (gültig bis 31.03.2012)
     Fünfter Abschnitt Förderung der Berufsausbildung (gültig bis 31.03.2012)
     Sechster Abschnitt Förderung der beruflichen Weiterbildung (gültig bis 31.03.2012)
     Achter Abschnitt Entgeltersatzleistungen (gültig bis 31.03.2012)
Viertes Kapitel Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
     Erster Abschnitt Arbeitslosengeld
     Zweiter Abschnitt Insolvenzgeld
     Dritter Abschnitt Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung
Fünftes Kapitel Zulassung von Trägern und Maßnahmen
     § 175a Ergänzende Leistungen (gültig bis 31.03.2012)
     § 175b Wirkungsforschung (gültig bis 31.03.2012)
     § 176 Grundsatz
     Dritter Titel Leistungsumfang (gültig bis 31.03.2012)
     § 177 Fachkundige Stelle
     § 178 Trägerzulassung
     § 179 Maßnahmezulassung
     Vierter Titel Anwendung anderer Vorschriften (gültig bis 31.03.2012)
     § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
     Fünfter Titel Verfügung über das Kurzarbeitergeld (gültig bis 31.03.2012)
     § 181 Zulassungsverfahren
     Sechster Titel Verordnungsermächtigung (gültig bis 31.03.2012)
     § 182 Beirat
     Sechster Unterabschnitt Insolvenzgeld (gültig bis 31.03.2012)
     § 183 Qualitätsprüfung
     § 184 Verordnungsermächtigung
Sechstes Kapitel Ergänzende vergabespezifische Regelungen
     § 185 Vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
     § 186 Vorschuß (gültig bis 31.03.2012)
     § 187 Anspruchsübergang (gültig bis 31.03.2012)
     § 188 Verfügungen über das Arbeitsentgelt (gültig bis 31.03.2012)
     § 189 Verfügungen über das Insolvenzgeld (gültig bis 31.03.2012)
     § 189a Datenaustausch und Datenübermittlung (gültig bis 31.03.2012)
     Siebter Unterabschnitt Arbeitslosenhilfe (gültig bis 31.12.2004)
     Achter Unterabschnitt Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung bei Entgeltersatzleistungen (gültig bis 31.03.2012)
     Neunter Abschnitt Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (gültig bis 31.03.2012)
     Zehnter Abschnitt Transferleistungen (gültig bis 31.03.2012)
Fünftes Kapitel Leistungen an Arbeitgeber (gültig bis 31.03.2012)
     Erster Abschnitt Eingliederung von Arbeitnehmern (gültig bis 31.03.2012)
     Zweiter Abschnitt Einstiegsqualifizierung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (gültig bis 31.03.2012)
Sechstes Kapitel Leistungen an Träger (gültig bis 31.03.2012)
     Erster Abschnitt Förderung der Berufsausbildung (gültig bis 31.03.2012)
     Zweiter Abschnitt Förderung von Einrichtungen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder der beruflichen Rehabilitation (gültig bis 31.03.2012)
     Dritter Abschnitt Förderung von Jugendwohnheimen (gültig bis 31.03.2012)
     Vierter Abschnitt Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen (gültig bis 31.12.2003)
     Fünfter Abschnitt Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (gültig bis 31.03.2012)
     Sechster Abschnitt Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen (gültig bis 31.12.2004)
     Siebter Abschnitt  (gültig bis 31.03.2012)
Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur
     Erster Abschnitt Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung
     Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen
     Dritter Abschnitt (aufgehoben)
Achtes Kapitel Pflichten
     Erster Abschnitt Pflichten im Leistungsverfahren
     Zweiter Abschnitt Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
     Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung
Neuntes Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
     Erster Abschnitt Antrag und Fristen
     Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
     Dritter Abschnitt Leistungsverfahren in Sonderfällen
     Vierter Abschnitt Auszahlung von Geldleistungen
     Fünfter Abschnitt Berechnungsgrundsätze
Zehntes Kapitel Finanzierung
     Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz
     Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
     Dritter Abschnitt Umlagen
     Vierter Abschnitt Beteiligung des Bundes
     Fünfter Abschnitt Rücklage und Versorgungsfonds
Elftes Kapitel Organisation und Datenschutz
     Erster Abschnitt Bundesagentur für Arbeit
     Zweiter Abschnitt Selbstverwaltung
     Zweiter Abschnitt Selbstverwaltung (gültig bis 31.12.2003)
     Dritter Abschnitt Vorstand und Verwaltung
     Vierter Abschnitt Aufsicht
     Dritter Abschnitt Vorstand und Verwaltung (gültig bis 31.12.2003)
     Fünfter Abschnitt Datenschutz
     Vierter Abschnitt Aufsicht (gültig bis 31.12.2003)
     Fünfter Abschnitt Datenschutz (gültig bis 31.12.2003)
Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschriften
     Erster Abschnitt Bußgeldvorschriften
     Zweiter Abschnitt Strafvorschriften (gültig bis 31.07.2004)
Dreizehntes Kapitel Sonderregelungen
     Erster Abschnitt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands (gültig bis 31.12.2024)
     Zweiter Abschnitt Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
     Dritter Abschnitt Grundsätze bei Rechtsänderungen
     Vierter Abschnitt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts in das Sozialgesetzbuch
     Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen



Entscheidungen zu Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerfG 2 BvR 166/16 20.06.2023
BVerfG 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17 20.06.2023
BVerfG 2 BvL 11/14 15.06.2023
BVerfG 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 15.06.2023
BSG B 11 AL 38/21 R 06.06.2023
BVerfG 2 BvR 775/19 10.05.2023
BVerfG 2 BvR 2069/15 10.05.2023
BVerfG 2 BvR 2068/15 19.04.2023
BSG B 12 KR 3/21 R 13.03.2023
BSG B 11 AL 31/22 B 06.03.2023
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