Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – 
(SGB IV) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMA] [FNA: 860-4-1]
Erste Fassung: 23.12.1976 BGBl. I Nr. 151 S. 3845 - 3864 Letzte Fassung: 12.11.2009 BGBl. I Nr. 74 S. 3710 PDF-Format  Gültig ab: 01.07.1977
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 61 vom 23.10.2024
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Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
Erstes Kapitel Gemeinsame Vorschriften (gültig bis 31.12.1988)
Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
     Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
     Zweiter Titel Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
     Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
     Vierter Titel Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
     Fünfter Titel Verarbeitung der Versicherungsnummer
     Sechster Titel Sozialversicherungsausweis (gültig bis 31.12.2022)
     Siebter Titel Betriebsnummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
     Erster Titel Leistungen
     Zweiter Titel Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
     Erster Titel Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
     Zweiter Titel Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
     Dritter Titel Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
     Erster Titel Verfassung
     Zweiter Titel Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
     Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
     Vierter Titel Vermögen
     Fünfter Titel Aufsicht
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
     § 91 Arten
     § 92 Versicherungsämter
     § 93 Aufgaben der Versicherungsämter
     § 94 Bundesamt für Soziale Sicherung
Sechster Abschnitt Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
     Erster Titel Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung
     Zweiter Titel Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
     Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten (gültig bis 02.12.2011)
     Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
     Vierter Titel Abrufverfahren (gültig bis 02.12.2011)
     Zweiter Titel Meldungen (gültig bis 31.07.2002)
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
     Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens (gültig bis 02.12.2011)
     § 104 Informations- und Beratungsanspruch
     § 105 Informationsportal
     § 105a Nutzung der Vollmachtsdatenbank nach § 85a Absatz 2 Nummer 13 des Steuerberatungsgesetzes  (letzte Änderung)
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
     § 106 Elektronischer Antrag des Arbeitgebers auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
     § 106a Elektronischer Antrag durch Selbständige und Mehrfacherwerbstätige auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
     § 106b Elektronischer Antrag auf Freistellung von der Anwendung der Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates nach Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
     § 106c Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Tätigkeit in einem Vertragsstaat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit mit Regelungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften geschlossen hat
     § 106d Gemeinsame Grundsätze zu den Inhalten der Anträge und den zu übermittelnden Datensätzen nach den §§ 106 bis 106c
     Zweiter Titel Gemeinsame Vorschriften (gültig bis 31.12.2002)
     § 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
     § 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger
     § 108a Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld
     § 108b Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen
     § 109 Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber
     § 109a Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter  (letzte Änderung)
     § 110 Meldungen der Arbeitgeber an gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
     § 110a Aufbewahrungspflicht
     § 110b Rückgabe, Vernichtung und Archivierung von Unterlagen
     § 110c Verwaltungsvereinbarungen, Verordnungsermächtigung
     § 110d Beweiswirkung (gültig bis 31.12.2015)
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
     § 111 Bußgeldvorschriften
     § 112 Allgemeines über Bußgeldvorschriften
     § 113 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
     § 114 Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
     § 115 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit (gültig bis 31.10.2020)
     § 115a Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht (gültig bis 31.12.2007)
     § 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
     § 116a Übergangsregelung zur Beitragshaftung (gültig bis 31.12.2022)
     § 117 Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner
     § 118 Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst
     § 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld
     § 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen (gültig bis 31.12.2022)
     § 121 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
     § 122 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (gültig bis 31.12.2024)
     § 123 Übergangsregelung
     § 124 Bestandsabfrage zur Erhebung der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches (gültig bis 30.06.2026)
     § 125 Übergangsregelung zum Erstattungsanspruch nach § 55 Absatz 3d Satz 1 des Elften Buches und zur Verzinsung dieses Erstattungsanspruchs (gültig bis 30.06.2026)
     § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern
     § 127 Bericht über die Untersuchung zur strukturierten Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern (gültig bis 31.12.2022)
     § 128 Außerordentliche Hemmung der Verjährung
     § 129 Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023
     § 130 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren
     § 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren
     § 132 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit (gültig bis 31.10.2021)
     § 133 Übergangsvorschrift zur Besetzung der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen der Versicherungsträger
     § 134 Übergangsregelung zum Übergangsbereich (gültig bis 31.12.2024)
     § 135 Bericht zur Einführung eines Betriebsstättenverzeichnisses
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Sozialversicherung -" (vom 1.7.1977 bis 31.12.2005)




Entscheidungen zu SGB IV Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung –:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BFH VI B 1/23 09.08.2023
BFH VI R 28/21 28.06.2023
BVerfG 2 BvR 166/16 20.06.2023
BVerfG 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17 20.06.2023
BSG B 6 SF 1/23 R 19.06.2023
BFH IX R 25/21 03.05.2023
BSG B 12 KR 3/21 R 13.03.2023
BSG B 12 R 4/21 R 13.03.2023
BGH 1 StR 188/22 08.03.2023
BSG B 1 SF 1/22 R 06.03.2023
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