Sozialgesetzbuch (SGB)
Sechstes Buch (VI)
- Gesetzliche Rentenversicherung - 

[Gesetz] [Bundesrecht] [BMA AA BMJ BMI BMF BMW BME BMVg BMFa BMG BMB] [FNA: 860-6]
Erste Fassung: 18.12.1989 BGBl. I Nr. 60 S. 2261 - 2353 Letzte Fassung: 19.02.2002 BGBl. I Nr. 12 S. 754 - 756 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.1992
Stand: 25.11.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 § 3 vom 25.11.2024
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Inhaltsübersicht 
Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
     Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes
     Zweiter Abschnitt Freiwillige Versicherung
     Dritter Abschnitt Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
Zweites Kapitel Leistungen
     Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe
     Zweiter Abschnitt Renten
     Dritter Abschnitt Zusatzleistungen
     Vierter Abschnitt Serviceleistungen
     Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
     Sechster Abschnitt Durchführung
Drittes Kapitel Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
     Erster Abschnitt Organisation
     Zweiter Abschnitt Datenschutz und Datensicherheit
Viertes Kapitel Finanzierung
     Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und Rentenversicherungsbericht
     Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
     Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
     Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle
     Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften
     § 320 Bußgeldvorschriften
     § 321 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
     § 322 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (gültig bis 31.12.2024)
Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM  (letzte Änderung)
Anlage 2 Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen in Euro/DM/RM  (letzte Änderung)
Anlage 2a Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets in Euro/DM
Anlage 2b Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten
Anlage 3 Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen
Anlage 4 Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragsklassen
Anlage 5 Entgeltpunkte für Berliner Beiträge
Anlage 6 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen von Franken in Deutsche Mark
Anlage 7 Entgeltpunkte für saarländische Beiträge
Anlage 8 Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen und Beitragsbemessungsgrundlagen in RM/DM für Sachbezugszeiten, in denen der Versicherte nicht Lehrling oder Anlernling war
Anlage 9 
Anlage 10 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Anlage 11 Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet
Anlage 12 Gesamtdurchschnittseinkommen zur Umwertung der anpassungsfähigen Bestandsrenten des Beitrittsgebiets
Anlage 13 Definition der Qualifikationsgruppen
Anlage 14 Bereich
     Tabelle 1 Bereich: Energie- und Brennstoffindustrie
     Tabelle 2 Bereich: Chemische Industrie
     Tabelle 3 Bereich: Metallurgie
     Tabelle 4 Bereich: Baumaterialienindustrie
     Tabelle 5 Bereich: Wasserwirtschaft
     Tabelle 6 Bereich: Maschinen- und Fahrzeugbau
     Tabelle 7 Bereich: Elektrotechnik / Elektronik / Gerätebau
     Tabelle 8 Bereich: Leichtindustrie (ohne Textilindustrie)
     Tabelle 9 Bereich: Textilindustrie
     Tabelle 10 Bereich: Lebensmittelindustrie
     Tabelle 11 Bereich: Bauwirtschaft
     Tabelle 12 Bereich: Sonstige produzierende Bereiche
     Tabelle 13 Bereich: Produzierendes Handwerk
     Tabelle 14 Bereich: Land- und Forstwirtschaft
     Tabelle 15 Bereich: Verkehr
     Tabelle 16 Bereich: Post- und Fernmeldewesen
     Tabelle 17 Bereich: Handel
     Tabelle 18 Bereich: Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen
     Tabelle 19 Bereich: Wissenschaft, Hoch- und Fachschulwesen
     Tabelle 20 Bereich: Staatliche Verwaltung und gesellschaftliche Organisationen
     Tabelle 21 Bereich: Sonstige nichtproduzierende Bereiche
     Tabelle 22 Bereich: Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften
     Tabelle 23 Bereich: Produktionsgenossenschaften des Handwerks
Anlage 15 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen
Anlage 16 Höchstverdienste bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne Freiwillige Zusatzrentenversicherung
Anlage 17 Faktoren für die pauschalierte Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte aus überführten Bestandsrenten des Beitrittsgebiets (§ 307b Abs. 5) (gültig bis 30.04.1999)
Anlage 18  (gültig bis 31.07.2004)
Anlage 19 
Anlage 20 
Anlage 21  (gültig bis 31.12.2007)
Anlage 22 Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (gültig bis 31.12.2007)
Anlage 23  (gültig bis 31.12.2007)



Entscheidungen zu Sozialgesetzbuch (SGB)
Sechstes Buch (VI)
- Gesetzliche Rentenversicherung -:

Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BSG B 5 R 217/22 B 15.06.2023
BSG B 5 R 67/23 B 15.06.2023
BVerfG 1 BvR 847/23 12.06.2023
BSG B 5 R 190/22 B 26.05.2023
BGH XII ZB 30/23 10.05.2023
BSG B 5 R 36/21 R 05.04.2023
BSG B 12 R 4/21 R 13.03.2023
BGH XII ZB 444/22 01.03.2023
BSG B 5 R 150/22 B 08.02.2023
BAG 9 AZR 85/22 31.01.2023
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