Gesetz über den Wertpapierhandel 
(Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMF BMJ] [FNA: 4110-4]
Erste Fassung: 26.07.1994 BGBl. I Nr. 48 S. 1749 - 1760 PDF-Format Letzte Fassung: 09.09.1998 BGBl. I Nr. 62 S. 2708 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.1995
Stand: 11.12.2023

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Artikel 5 vom 11.12.2023
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Inhaltsübersicht   (letzte Änderung)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
     § 1 Anwendungsbereich
     § 2 Begriffsbestimmungen
     § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
     § 2b Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
     § 2c Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
     § 3 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     § 4 Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
     § 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems (gültig bis 02.01.2018)
     § 4b Produktintervention (gültig bis 02.01.2018)
     § 5 Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
     § 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt  (letzte Änderung)
     § 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten
     § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (gültig bis 02.01.2018)
     § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (gültig bis 02.01.2018)
     § 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
     § 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen
     § 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503
     § 11 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
     § 12 Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
     § 13 Sofortiger Vollzug
     § 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
     § 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen
     § 15 Produktintervention
     § 15a Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister (gültig bis 01.07.2016)
     § 15b Führung von Insiderverzeichnissen (gültig bis 01.07.2016)
     § 16 Wertpapierrat
     § 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten (gültig bis 02.01.2018)
     § 16b Aufbewahrung von Verbindungsdaten (gültig bis 01.07.2016)
     § 17 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
     § 18 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung
     § 19 Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
     § 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
     § 21 Verschwiegenheitspflicht  (letzte Änderung)
     § 22 Meldepflichten
     § 23 Anzeige von Verdachtsfällen
     § 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
     § 24a Verordnungsermächtigung  (letzte Änderung)
     § 25 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
     § 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung  (letzte Änderung)
     § 27 Aufzeichnungspflichten
     § 28 Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten (gültig bis 30.06.2021)
Abschnitt 3a Ratingagenturen (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 4 OTC-Derivate und Transaktionsregister (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 4 Überwachung des Verbots der Marktmanipulation (gültig bis 01.07.2016)
     § 20a Verbot der Marktmanipulation (gültig bis 01.07.2016)
     § 20b Überwachung (gültig bis 29.10.2004)
Abschnitt 5 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister (gültig bis 02.01.2018)
     § 22a Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
     § 25a Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
     § 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister (gültig bis 02.01.2018)
     § 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 4 Ratingagenturen
     § 29 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
     § 29a Befreiungen; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister
     § 30 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
     § 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
     § 32 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 5a Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (gültig bis 02.01.2018)
     § 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern (gültig bis 02.01.2018)
     § 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung (gültig bis 02.01.2018)
     § 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten (gültig bis 25.11.2015)
     § 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (gültig bis 25.11.2015)
     § 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung (gültig bis 02.01.2018)
     § 30f Befreiung (gültig bis 02.01.2018)
     § 30g Ausschluss der Anfechtung (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 5b Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten (gültig bis 02.01.2018)
     § 30h Überwachung von Leerverkäufen (gültig bis 02.01.2018)
     § 30i Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen (gültig bis 15.11.2012)
     § 30j Verbot von bestimmten Kreditderivaten (gültig bis 15.11.2012)
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten (gültig bis 02.01.2018)
     § 31a Kunden (gültig bis 02.01.2018)
     § 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien (gültig bis 02.01.2018)
     § 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen (gültig bis 02.01.2018)
     § 31d Zuwendungen (gültig bis 02.01.2018)
     § 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen (gültig bis 02.01.2018)
     § 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems (gültig bis 02.01.2018)
     § 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme (gültig bis 02.01.2018)
     § 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
     § 32a Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238
Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister
     § 32b Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503
     § 32c Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503  (letzte Änderung)
     § 32d Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503  (letzte Änderung)
     § 32e Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d  (letzte Änderung)
     § 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
     § 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
     § 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen (gültig bis 02.01.2018)
     § 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte (gültig bis 02.01.2018)
     § 34 Zurechnung von Stimmrechten
     § 34a Getrennte Vermögensverwahrung (gültig bis 02.01.2018)
     § 34b Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung (gültig bis 02.01.2018)
     § 34c Anzeigepflicht (gültig bis 02.01.2018)
     § 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte (gültig bis 02.01.2018)
     § 35 Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
     § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
     § 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gültig bis 02.01.2018)
     § 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (gültig bis 02.01.2018)
     § 36c Register über Honorar-Anlageberater (gültig bis 02.01.2018)
     § 36d Bezeichnungen zur Honorar-Anlageberatung (gültig bis 02.01.2018)
     § 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
     § 37a Verjährung von Ersatzansprüchen (gültig bis 04.08.2009)
     § 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
     § 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
     § 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
     § 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister  (letzte Änderung)
     § 42 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
     § 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
     § 44 Rechtsverlust
     § 45 Richtlinien der Bundesanstalt
     § 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
     § 47 Handelstage
Abschnitt 7 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen (gültig bis 02.01.2018)
     § 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen (gültig bis 02.01.2018)
     § 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 8 Finanztermingeschäfte (gültig bis 02.01.2018)
     § 37d Information bei Finanztermingeschäften (gültig bis 31.10.2007)
     § 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (gültig bis 02.01.2018)
     § 37f Überwachung der Informationspflichten (gültig bis 31.10.2007)
     § 37g Verbotene Finanztermingeschäfte (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 9 Schiedsvereinbarungen (gültig bis 02.01.2018)
     § 37h Schiedsvereinbarungen (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 10 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (gültig bis 02.01.2018)
     § 37i Erlaubnis (gültig bis 02.01.2018)
     § 37j Versagung der Erlaubnis (gültig bis 02.01.2018)
     § 37k Aufhebung der Erlaubnis (gültig bis 02.01.2018)
     § 37l Untersagung (gültig bis 02.01.2018)
     § 37m Anzeige (gültig bis 31.10.2007)
Abschnitt 11 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten (gültig bis 02.01.2018)
     Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen (gültig bis 02.01.2018)
     Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 12 Straf- und Bußgeldvorschriften (gültig bis 02.01.2018)
     § 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen (gültig bis 02.01.2018)
     § 40b Bekanntmachung von Maßnahmen (gültig bis 02.01.2018)
     § 40c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten (gültig bis 02.01.2018)
     § 40d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011 (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 13 Übergangsbestimmungen (gültig bis 02.01.2018)
     § 41a Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats (gültig bis 02.01.2018)
     § 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h (gültig bis 02.01.2018)
     § 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i (gültig bis 02.01.2018)
     § 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j (gültig bis 02.01.2018)
     § 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d (gültig bis 02.01.2018)
     § 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen (gültig bis 02.01.2018)
Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
     § 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
     § 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung  (letzte Änderung)
     § 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
     § 51 Befreiung
     § 52 Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
     § 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
     § 54 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen
     § 55 Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten
     § 56 Anwendung von Positionslimits
     § 57 Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
     § 58 Hinweisgeberverfahren
     § 59 Überwachung der Organisationspflichten
     § 60 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
     § 61 Überwachung der Organisationspflichten (gültig bis 31.12.2021)
     § 62 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung (gültig bis 31.12.2021)
Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
     § 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
     § 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung
     § 64a Form der Kundenkommunikation
     § 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
     § 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes
     § 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden
     § 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
     § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung
     § 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
     § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
     § 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
     § 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
     § 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
     § 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
     § 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
     § 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
     § 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung
     § 77 Direkter elektronischer Zugang
     § 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied
     § 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
     § 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
     § 81 Geschäftsleiter
     § 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
     § 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
     § 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
     § 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
     § 86 Anzeigepflicht
     § 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
     § 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
     § 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
     § 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
     § 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
     § 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
     § 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
     § 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
     § 95 Ausnahmen
     § 96 Strukturierte Einlagen
Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
     § 97 Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
     § 98 Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 13 Finanztermingeschäfte
     § 99 Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
     § 100 Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 14 Schiedsvereinbarungen
     § 101 Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 15 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
     § 102 Erlaubnis; Verordnungsermächtigung  (letzte Änderung)
     § 103 Versagung der Erlaubnis
     § 104 Aufhebung der Erlaubnis
     § 105 Untersagung
Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
     Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
     Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
Abschnitt 17 Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 119 Strafvorschriften
     § 119a Strafvorschriften
     § 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
     § 120a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238
     § 120b Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503
     § 121 Zuständige Verwaltungsbehörde
     § 122 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
     § 123 Bekanntmachung von Maßnahmen
     § 124 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
     § 125 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011
     § 126 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
     § 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
     § 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
     § 129 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes (gültig bis 27.03.2020)
     § 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)
     § 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes
     § 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
     § 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
     § 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
     § 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
     § 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
     § 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
     § 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
     § 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
     § 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
     § 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
     § 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
     § 143 Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz  (letzte Änderung)



Entscheidungen zu WpHG Gesetz über den Wertpapierhandel:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH II ZR 14/21 13.12.2022
BGH II ZR 9/21 13.12.2022
BGH III ZR 229/21 01.12.2022
BFH I R 24/19 08.12.2021
BVerfG 1 BvR 576/19 12.11.2021
BGH II ZB 31/14 17.12.2020
BGH VII ZR 1/18 21.11.2018
BGH VII ZR 276/17 21.11.2018
BGH VII ZR 3/18 21.11.2018
BGH 2 StR 210/16 08.08.2018
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